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Experten-Antwort

Wieviel bringt ein Jahr Zurechnungszeit ab 01.01.2019

von ulrichbernd08.11.2018 | 15:25
186 Ansichten
30 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, der Bundestag hat nun das Rentenpaket geschlossen, wonach für EM-Rentenneuzugänge ab 01/2019 die Zurechnungszeiten schlagartig um 3 Jahre und 5 Monate erhöht werden. Lässt sich die Erhöhug in Euro und pro Jahr beziffern? Danke schon mal für Ihre/eure Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Jahr 2031 wird die Absicherung bei Erwerbsminderung im Vergleich zu der bis Ende Juni 2014 geltenden Rechtslage um mehr als 17 Prozent verbessert sein. Das sind nochmals gut fünf Prozentpunkte mehr als nach dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.

Die Höhe der Leistungsverbesserung im Einzelfall ist abhängig vom bisher individuell erworbenen Rentenanspruch. Beispiel für die Leistungsverbesserung im Jahr 2019:

-Der Versicherte hat seit dem Jahr 1990 gearbeitet und den Durchschnittsverdienst erzielt (derzeit rund 3.156 Euro brutto pro Monat).

-Mit 50 Jahren ist bei ihm die volle Erwerbsminderung eingetreten.

-Nach altem Recht hätte sich ein Rentenanspruch von 1.157,12 Euro ergeben (Ende der

Zurechnungszeit mit dem für 2019 bisher vorgesehenen Alter von 62 Jahren und 6 Monaten).

-Nach neuem Recht ergibt sich ein Rentenanspruch von 1.247,59 Euro (Ende der Zurechnungszeit mit dem Alter von 65 Jahren und 8 Monaten) und damit rund

90 Euro brutto mehr im Monat.

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29 Antworten

Angelaam 08.11.2018 | 16:01
758 € pro Jahr.
Lydiaam 08.11.2018 | 16:08
Das kommt doch auf vorherigen Verdienst an Denke bei einem Punkt 32,03 Euro und bei halbem eben die Hälfte Bei 3 Jahren und 5 Monaten multipliziert mit 3,5 minus 10,8 Prozent und minus KK und PV Kann mich auch irren
Lydiaam 08.11.2018 | 16:08
Das kommt doch auf vorherigen Verdienst an Denke bei einem Punkt 32,03 Euro und bei halbem eben die Hälfte Bei 3 Jahren und 5 Monaten multipliziert mit 3,5 minus 10,8 Prozent und minus KK und PV Kann mich auch irren
chiam 08.11.2018 | 16:12
Nein, denn es hängt von der Bewertung dieser zusätzlichen Zeit ab, die wiederum von der individuellen Vorgeschichte abhängt. Theoretisch kann die Monatsrente um alles zwischen 0 und ca. 230 Euro höher ausfallen.
chiam 08.11.2018 | 16:14
Korrektur: Zwischen 0 und ca. 200 Euro.
Kaiseram 08.11.2018 | 16:46
Für diese theoretische und vom Einzelfall abhängige Antwort werden sich die hiesigen Rechenexperten mit unterschiedlichsten Fallbeispielen noch melden. Bitte etwas Geduld.
ulrichberndam 08.11.2018 | 16:25
Wie kommen Sie auf (den Maximalwert von) 230 € ??
Bestandsrentneram 08.11.2018 | 16:57
...und vor allem werden sich die vielen, vielen Bestands EM Rentner zu Wort melden, warum ich nicht.
chiam 08.11.2018 | 17:07
0,2 EP pro Monat ist ein bißchen hoch gegriffen (pro Jahr 2,4 EP, BBG liegt bei ca. 2,05 EP), aber im Prinzip ja.
senf-dazuam 08.11.2018 | 16:58
Also die Zurechnungszeit steigt um fast 3,5 Jahre. In einem Extremfall wird die Zurechnungszeit mit 0,2 EP pro Monat bewertet, weil eben vorher ohne Lücke immer in Höhe der BBG verdient wurde und auch so der Gesamtleistungswert ist. Macht dann -> 0,2 EP * 12 * 3,5 = 8,4 EP -> 8,4 - 10,8% = ca. 7,5 persönliche EP -> 7,5 * 32,03 Euro = ca. 240 Euro Für jemandem mit einem durchschnittlichen Gesamtleistungswert kommen etwa 3,5 pEP und somit etwa 112 Euro (West) bzw. 107 Euro (Ost) dabei raus. Aber wer hat schon einen durchschnittlichen Gesamtleistungswert ...
ulrichberndam 08.11.2018 | 17:17
Erst einmal vielen Dank für die Hinweise und die Berechnungsbeispiele! Für den Durchschnittsverdiener komme ich allerdings auf eine niedrigere Rentenerhöhung (ab 01/2019): 41 (Monate) x 0,0833 (Gesamtleistungswert) = 3,4153 x 0,892 (verminderter Zugangsfaktor = Rentenabschlag) X 32,03 € = 3,0464 EP`e x 32,03 € (alte Bundesländer) = 97,58 €. Oder ändert sich auch der Zugangsfaktor für Rentenzugänge ab 2019?
Inesam 08.11.2018 | 18:32
Sie sind mir zuvorgekommen. Aber die Frage wird natürlich zu Recht gestellt.
Michaelaam 08.11.2018 | 20:30
...und vor allem werden sich die vielen, vielen Bestands EM Rentner zu Wort melden, warum ich nicht.
Sie sind mir zuvorgekommen. Aber die Frage wird natürlich zu Recht gestellt.
Ich wäre normalerweise mit 67 in Rente gegangen und musste leider aufgrund meiner Krankheit vor 3 Jahren im Alter von 50 Jahren in volle Erwerbsminderungsrente gehen. Warum bekommen denn nun nur die künftigen EM-Rentner mehr Geld und ich nicht? Das verstehe ich nicht.
Verprellter Wähleram 08.11.2018 | 20:57
Zitat von Michaela anzeigen
Sie sind mir zuvorgekommen. Aber die Frage wird natürlich zu Recht gestellt.
Ich wäre normalerweise mit 67 in Rente gegangen und musste leider aufgrund meiner Krankheit vor 3 Jahren im Alter von 50 Jahren in volle Erwerbsminderungsrente gehen. Warum bekommen denn nun nur die künftigen EM-Rentner mehr Geld und ich nicht? Das verstehe ich nicht.
Ganz einfach! Weil der Gestzgber schon mehr als genug Wohltaten verschenkt, die die jungen später mit höheren Beiträgen, späterem Rentenbeginn und geringerer Rentenhöhe bezahlen müssen und das Ganze sonst noch ungerechter und unbezahlbarer würde. Reine Klientelpolitik ohne Nachhaltigkeit. So verprellt man auch die letzten Wähler.
W*lfgangam 08.11.2018 | 21:28
Zitat von Michaela anzeigen
Hallo Michaela, denken Sie einfach darüber nach, warum der Gesetzgeber/die Allgemeinheit der Beitrags- und Steuerzahler, Sie überhaupt vor Erreichen einer Altersgrenze bereits mit Rentenzahlungen versorgt bei einer nicht mehr möglichen Erwerbsfähigkeit - und nicht SIE allein für diesen Fall ausreichende Vorsorge getroffen haben/was passiert mal, wenn 'normalerweise' nicht eintritt ...? Für manche ist staatliche Reglementierung ja ein Horror, andere wollen das Rundumsorglospaket für umsosnt ...natürlich nur dann, wenn es genau in dem entscheidenden Moment für den eigenen finanziellen Vorteil zählt. Und hintendran auch noch den Goldstaub in den Allerwertesten, vorangehende gesetzliche Minderregelungen bei der Rente - ja niemals nicht/da kommen dann doch plötzlich 'Besitzstandsgefühle' auf ...abgeben will ich erst recht nichts mehr ;-) Gruß w.
Bernadetteam 08.11.2018 | 21:04
Ich sehe keinen Grund neidisch auf andere zu sein und Neid ist ungesund. Gehöre auch zu den geringer gerechneten,zudem Kinder vor 92 geboren.Mein Ziel war 45 Jahre zu arbeiten ,leider wurden es nur 40. Kein Geld ebringt Gesundheit zurück und mir tut jeder leid der bereits in jungen Jahren mit Krankheit leben muss.
Altersrentnerinam 08.11.2018 | 21:46
Zitat von Bernadette anzeigen
Das kann man so sehen, ja. Natürlich bringt Krankheit keine Freude ins Haus. Aber Krankheit sorgt auch sehr oft dafür, zusätzlich noch finanzielle Sorgen zu haben. Jedenfalls fühle ich mich (bestimmt nicht nur ich) von der Regierung mehr als nur einmal "bestraft", WEIL ich die "Frechheit" besaß, schwer krank zu werden... Die "Schenkung" Zurechnungszeit (bis 60J.)wurde durch die Rentenkürzung (bei mir 10,8%)quasi wieder "aufgefressen". Dann die bekannten Abzüge für KK, Sonderbeitrag, Pflegeversicherung. Das gleiche bei der Betriebsrente. Von den paar Euronen bleibt nach Abzügen ein lächerlicher Betrag übrig. Dann die Kinder. Vor 1992 geboren und man hat Pech gehabt. Dabei war es damals viel schwieriger, Kinder groß zu ziehen UND arbeiten zu gehen. Keine Kitas, keine U2-Betreuung, keine Wegwerf-Windeln, kein Trockner, keine Zentralheizung (Kohle) etc. . Irgendwie bin ich aber schon froh, dass mich kein Nachbar gehört hat, als ich einen Brief öffnete und las, dass ich mich an den Heimkosten für meinen schwer demenzkranken Mann beteiligen müsse. Mein Lachen muss total irre geklungen haben. Nicht nur einem Mann kann man nicht in die nackte Tasche greifen... das gilt auch für eine Frau. ;-)
Inesam 09.11.2018 | 08:40
Zitat von W*lfgang anzeigen
Ich wäre normalerweise mit 67 in Rente gegangen und musste leider aufgrund meiner Krankheit vor 3 Jahren im Alter von 50 Jahren in volle Erwerbsminderungsrente gehen
Hallo Michaela, denken Sie einfach darüber nach, warum der Gesetzgeber/die Allgemeinheit der Beitrags- und Steuerzahler, Sie überhaupt vor Erreichen einer Altersgrenze bereits mit Rentenzahlungen versorgt bei einer nicht mehr möglichen Erwerbsfähigkeit - und nicht SIE allein für diesen Fall ausreichende Vorsorge getroffen haben/was passiert mal, wenn 'normalerweise' nicht eintritt ...? Für manche ist staatliche Reglementierung ja ein Horror, andere wollen das Rundumsorglospaket für umsosnt ...natürlich nur dann, wenn es genau in dem entscheidenden Moment für den eigenen finanziellen Vorteil zählt. Und hintendran auch noch den Goldstaub in den Allerwertesten, vorangehende gesetzliche Minderregelungen bei der Rente - ja niemals nicht/da kommen dann doch plötzlich 'Besitzstandsgefühle' auf ...abgeben will ich erst recht nichts mehr ;-) Gruß w.
Ihr Kommentar geht mal wieder an der Frage vorbei warum bei Bestandsrentner die Rente reichen soll aber bei Neuzugängen ab Juli 2014 nicht mehr und deshalb schon 3 mal etwas geändert wurde aber immer nur für Neuzugänge. Dabei spielt es gar keine Rolle das einige Neurentner dabei sind die auch bei Zurechnungszeit bis 60 schon 1500 € bekommen hätten aber jetzt nochmal mehr als 200 € bekommen. Der sogenannte Bestandsrentner der nur mit z.B. 800 € lebt soll mit dem selben Geld plus natürlich die hoffentlich jährlichen Rentensteigerungen sein restliches Leben auskommen. Ps. die jährlichen Steigerungen bekommt der Neurentner mit seinen 1700 € auch. Das ist und bleibt die Ungerechtigkeit und hat auch nichts mit der ausreichenden Vorsorge zu tun denn auch diese hätten beide Gruppen (Bestand und Neurentner) machen können oder nicht. Mein Fazit : Entweder alle oder Keiner hätten die Zurechnungszeiten bekommen sollen.
Neurentnerinam 09.11.2018 | 09:42
Zitat von Michaela anzeigen
Sie sind mir zuvorgekommen. Aber die Frage wird natürlich zu Recht gestellt.
Ich wäre normalerweise mit 67 in Rente gegangen und musste leider aufgrund meiner Krankheit vor 3 Jahren im Alter von 50 Jahren in volle Erwerbsminderungsrente gehen. Warum bekommen denn nun nur die künftigen EM-Rentner mehr Geld und ich nicht? Das verstehe ich nicht.
Ich bin eine ganz neue "Neu-Rentnerin"; allerdings in Altersrente. Meine ältere Schwester (Jg 1946) komnte mit 60 (?) nach 15 (?) Jahren Wartezeit in Rente. Für mich (Jg 1953) galt diese Regel nicht mehr. Auch habe ich die 35 Jahre Wartezeit für die langjährigen Versicherten-Rente nicht erreicht ... weshalb für mich die Regelaltersrente gilt (65+7). Sollte Ihrer Meinung meine Schwester jetzt ihre Rente zurückzahlen? ...oder wie soll die DRV es regeln,dass Bestand- und Neurentner immer nach gleichen Maßstäben ihre Rente bekommen? Manchmal ändern sich Gesetze zum positiven für Neurentner - und manchmal zum Negativen. So ist das halt.
Thomasam 09.11.2018 | 12:12
Zitat von Michaela anzeigen
Sie sind mir zuvorgekommen. Aber die Frage wird natürlich zu Recht gestellt.
Ich wäre normalerweise mit 67 in Rente gegangen und musste leider aufgrund meiner Krankheit vor 3 Jahren im Alter von 50 Jahren in volle Erwerbsminderungsrente gehen. Warum bekommen denn nun nur die künftigen EM-Rentner mehr Geld und ich nicht? Das verstehe ich nicht.
Ich kann Sie verstehen. Seit 2013 gab es mehrere stichtagsbezogene Verbesserungen für Neurentner. Die mittlerweile großen Unterschiede zu Bestandsrentnern werden von Sozialverbänden und einigen politischen Parteien scharf kritisiert. Ich denke, da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Kaiseram 09.11.2018 | 12:27
Zitat von Thomas anzeigen
...und vor allem werden sich die vielen, vielen Bestands EM Rentner zu Wort melden, warum ich nicht.
Sie sind mir zuvorgekommen. Aber die Frage wird natürlich zu Recht gestellt.
Ich wäre normalerweise mit 67 in Rente gegangen und musste leider aufgrund meiner Krankheit vor 3 Jahren im Alter von 50 Jahren in volle Erwerbsminderungsrente gehen. Warum bekommen denn nun nur die künftigen EM-Rentner mehr Geld und ich nicht? Das verstehe ich nicht.
Ich kann Sie verstehen. Seit 2013 gab es mehrere stichtagsbezogene Verbesserungen für Neurentner. Die mittlerweile großen Unterschiede zu Bestandsrentnern werden von Sozialverbänden und einigen politischen Parteien scharf kritisiert. Ich denke, da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Träum weiter! Die jetzt geplanten Änderung werden aufgrund der Kosten schon scharf kritisiert. EM-Bestandsrentner werden von den Änderungen nicht profitieren.
Angelaam 09.11.2018 | 13:22
Ich kann Sie verstehen. Seit 2013 gab es mehrere stichtagsbezogene Verbesserungen für Neurentner. Die mittlerweile großen Unterschiede zu Bestandsrentnern werden von Sozialverbänden und einigen politischen Parteien scharf kritisiert. Ich denke, da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Träum weiter! Die jetzt geplanten Änderung werden aufgrund der Kosten schon scharf kritisiert. EM-Bestandsrentner werden von den Änderungen nicht profitieren.
Es kommen auch in den nächsten Jahren wieder Wahlen. Mit was soll man dann noch punkten können. Ok, einen Möglichkeit gibt es noch man wird die Abschläge abschaffen aber natürlich nur für Neuzugänge die bekommen dann die 6,5 Jahre zusätzliche Zurechnungszeit ohne Abschlag.
Raineram 09.11.2018 | 14:20
Ich habe 41Jahre, jetzt Herzkrankheit, muss auch mit 58 in Erwerbsminderungrente.Die Politik sollte die Zurechnung und die Abschläge streichen,das wäre für die Bestandsrentner gerecht !
Beitragszahleram 09.11.2018 | 14:58
Und wer oder was hat Sie daran gehindert, in Ihren 41 Berufsjahren privat vorzusorgen? Ich plädiere dafür, gesetzliche Erwerbsminderungsrenten ganz abzuschaffen und die Betroffenen stattdessen an die Sozialämter zu verweisen. Das eingesparte Geld sollte dann an die Altersrentner/innen verteilt werden. DAS wäre gerecht! Anstatt froh darüber zu sein, dass sie nicht mehr arbeiten müssen und Frührenten erhalten, jammern diese "Bestands-EM-Rentner" nur rum. Einfach nur unverschämt ist sowas!
Aufkläreram 14.07.2019 | 11:21
Zitat von Michaela anzeigen
Logisches Denken ist auch nicht jedermanns Sache.... Der Gesetzgeber darf völlig legitim Stichtagsregelungen treffen ohne SIE und Ihren Fanclub vorher um Erlaubnis zu bitten. Ob Sie das gedanklich nachvollziehen können oder nicht, darf dem Gesetzgeber völlig wurscht sein, Sie bemitleidenswerter Mensch.
DOM-PROBSTam 14.07.2019 | 10:40
Zitat von W*lfgang anzeigen
Ich wäre normalerweise mit 67 in Rente gegangen und musste leider aufgrund meiner Krankheit vor 3 Jahren im Alter von 50 Jahren in volle Erwerbsminderungsrente gehen
Hallo Michaela, denken Sie einfach darüber nach, warum der Gesetzgeber/die Allgemeinheit der Beitrags- und Steuerzahler, Sie überhaupt vor Erreichen einer Altersgrenze bereits mit Rentenzahlungen versorgt bei einer nicht mehr möglichen Erwerbsfähigkeit - und nicht SIE allein für diesen Fall ausreichende Vorsorge getroffen haben/was passiert mal, wenn 'normalerweise' nicht eintritt ...? Für manche ist staatliche Reglementierung ja ein Horror, andere wollen das Rundumsorglospaket für umsosnt ...natürlich nur dann, wenn es genau in dem entscheidenden Moment für den eigenen finanziellen Vorteil zählt. Und hintendran auch noch den Goldstaub in den Allerwertesten, vorangehende gesetzliche Minderregelungen bei der Rente - ja niemals nicht/da kommen dann doch plötzlich 'Besitzstandsgefühle' auf ...abgeben will ich erst recht nichts mehr ;-) Gruß w.
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