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Experten-Antwort

Wieviel darf ich zu meiner Witwenrente, ohne Abzug, dazu verdienen?

von gerana26.10.2014 | 06:35
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12 Antworten

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Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente brutto 812, 24 €, dazu noch von der Zusatzversorgungskasse 110,33 € netto und große Witwenrente brutto 817,49 €. Darf ich nun und wieviel € dazu verdienen ohne dass ich von der Witwenrente Geld abgezogen bekomme? Gruß Gerana

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zur Einkommensanrechnung kommt es nur, wenn Ihr Einkommen einen festgelegten Freibetrag übersteigt.

Wie die Einkommensabrechnung im Einzelnen verläuft wurde bereits in den Beiträge von Matze 72 erläutert.

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11 Antworten

Matze72am 26.10.2014 | 08:33
Die Emoticon waren nicht gewollt. An den Stellen, an denen die Sonnenbrille auftaucht, habe ich auf die Anlage 8 verwiesen. 8 + Klammer zu = 8)
Matze72am 26.10.2014 | 08:30
Das Einkommen wird zusammen gerechnet, anschließend "nettorisiert" und dann mit dem Freibetrag verglichen. Sollte Sie über dem Freibetrag liegen, werden 40% der Differenz von der Witwenrente gekürzt (also nicht 1:1). Da Sie bereits eine Versichertenrente beziehen, haben Sie in der Vergangenheit auch mindestens einen Bescheid erhalten, in dem die ANLAGE 8 aufgeführt ist. Aus dieser können Sie die Systematik herauslesen. Bitte nehmen Sie sich diese zur Hand. Die Frage "wieviel darf ich hinzuverdienen, damit es zu keiner Kürzung kommt" kann an Hand Ihrer Angaben nicht beantwortet werden: - Wo wohnen Sie (neue/alte Bundesländer => Freibetrag abhängig/siehe Anlage 8)? - Welches Recht ist anzuwenden (neues/altes Hinterbliebenenrecht => wird angerechnet, sofern neues Hinterbliebenenrecht anzuwenden ist, und die Zusatzversorgung aus eigenen Einkommen begründet wird/siehe Anlage 8)? - Was für eine Art von Beschäftigung wollen Sie aufnehmen (wichtig für den Prozentsatz, der vom Brutto abgezogen wird) - Ferner bedenken Sie bitte, dass Ihre Beschäftigung dem Grunde nach nicht Ihrem Anspruch auf voller Erwerbsminderungsrente widersprechen darf Definitiv kann Ihnen gesagt werden, dass von Ihrer Brutto EM-Rente 13% abgezogen werden: 812,24 EUR - 13 % = 706,64 EUR Aber das ist ja keine neue Erkenntnis für Sie (siehe Anlage 8).
geranaam 26.10.2014 | 08:52
Danke! Lt Rentenbescheid darf ich bei der Erwerbsminderungsrente 450 € hinzu verdienen. Hier habe ich keine Probleme, das Problem ist meine Witwenrente. In diesem Bescheid habe ich nichts gefunden
geranaam 26.10.2014 | 08:52
Danke! Lt Rentenbescheid darf ich bei der Erwerbsminderungsrente 450 € hinzu verdienen. Hier habe ich keine Probleme, das Problem ist meine Witwenrente. In diesem Bescheid habe ich nichts gefunden
Matze72am 26.10.2014 | 09:00
Die Anlage 8 der Witenrentenbescheid(e). Die MUSS vorhanden sein, wenn Sie neben der Witwenrente auch eine eigenen Versichertenrente beziehen (mit 'Bescheid' ist NICHT die Anpassungsmitteilungen zum 01.07. eines jeden Jahres gemeint) Die Anlage 8 wäre nun dann nicht enthalten, wenn Ihr Mann vor dem 01.01.1986 verstorben ist oder sie beide vor dem 01.01.1989 eine Erklärung ggü. dem Rentenversicherungsträger abgegeben haben, dass das damals geltende Hinterbliebenenrecht nicht anzuwenden sei (Erklärung nach § 303 SGB VI). Nichtstestotrotz, kann ohne die Beantwortung der oben genannte Fragen keine Ihnen zufriedenstelltende Antwort gegeben werden. Des Weiteren: - sofern Sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnehmen wollen: Ist es beabsichtigt auf die Versicherungspflicht zu verzichten?
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 26.10.2014 | 10:53
Und so rechne ich: 812,34 minus 105,60-13%- = 706,74 + und Netto,Brutto ? = 110,73 = 817,47 Minus anrechnungsfreier Betrag,das 26,4fache des derzeitigen Rentenwertes West von 28,61 Euro 755,30 ( 817,47-755,30) verbleiben Euro 61,17 mit 40% anrechnungspflichtig auf 817,49, Neuer Betrag Ww. 756,32 minus 8,25% Abzüge 77,52 -Netto 678,80 Euro. MfG.
geranaam 26.10.2014 | 12:01
Vielen Dank!
Schießl Konradam 26.10.2014 | 12:27
Die Kürzung der Witwenrente wurde behandelt. Bei der eigenen Witwenrente- also noch keine Altersrente mit 65 und....., ist der Zuverdienst auf 450 Brutto beschränkt. Für 2 Monate dürfen es sogar je 900, statt 450 sein. im Jahr sein. MfG.
Platzverweisam 26.10.2014 | 16:49
Wenn Sie bereits eine EM-Rente beziehen, macht es einerseits nicht so ganz viel Sinn, noch Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung für den Minijob zu entrichten. Wenn Sie aber nicht versicherungspflichtig wären, würde andererseits das Bruttoarbeitsentgelt in voller Höhe (ohne der Pauschalabzug von 40%) auf die Witwenrente angerechnet. Lassen Sie sich dazu besser ganz individuell beraten, welche für Sie die günstigste Variante ist.
Heike Bergmannam 12.04.2016 | 12:53
Schießl Konradam 13.04.2016 | 10:45
Der festgelegte Freibetrag-Fachausdruck- der anrechnungsfreie Betrag ist immer das 26,4fache des jeweilig geltenden Rentenwertes. Noch bis 30.6.16 geltend 29,21 West mal 26,4 771,14, ab 1.7.2016 30,45 Rentenwert mal 26,4 803,88 usw. Sinngemäß auch für die Rentenwerte in Ost. Unterschiedlich hoch sind auch die Abzüge für die zunächst anrechnungspflichtigen Brutto Beträge. Nenne als Beispiel Rente 14%, Mieteinnahmen 25%, mal angenommen 1200 Monatsmiete- verbleiben 900 Euro minus 803,88 ( Juli 2016) anrechnungsfrei 96,12 mit 40% anrechnungs- pflichtig, ermäßigt sich die Brutto Witwenrente ( 96,12 x 40) 38,44 monatlich. MfG.
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