Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ha!,
es ist zutreffend, dass die Rentenanpassung auch von der Veränderung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung abhängig ist. Auch sind mir Presseberichte bekannt, nach denen eine Senkung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte (entgegen der eigentlichen Planung, den Beitragssatz bis zum Jahr 2021 bei 18,7 % stabil zu halten) diskutiert werden sollen. Allerdings lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, welche Auswirkungen eine solche Beitragssatzminderung auf die Rentenanpassung im Jahr 2018 haben würde, da hier noch weitere Faktoren eine wichtige Rolle spielen. So basiert die Berechnung der Rentenanpassung auf einer Rentenanpassungsformel, welche sich sich insbesondere an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland orientiert . Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Letztlich wird die Höhe der Rentenanpassung von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie kann abweichend auch per Gesetz festgelegt werden. Für weitere Aussagen zur Rentenanpassung 2018 muss daher zunächst die weitere gesetzliche Entwicklung abgewartet werden.
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