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Experten-Antwort

Wie/Wer berechnet mtl. Einkommen bei selbständiger Arbeit?

von tomtaler21.05.2014 | 08:29
1027 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Morgen. Lt. Forum, darf man ja neben seiner vollen Erwerbsminderungsrente als Arbeitsmarktrente bis zu 450 Euro hinzuverdienen, wenn die Stundenzahl eingehalten wird. Per Minijob ist mir das ja klar. Aber wie/wer berechnet eigentlich das mtl. Einkommen bei einer selbständigen Arbeit im Rahmen eines Kleinstunternehmens? Wenn ja der mtl. Gewinn/Zuverdienst über 125Euro (Beitragsbemessungsgrenze) liegt, muß man ja nochmals auf den Zuverdienst KV und PV Beiträge zahlen. Wenn man unterhalb der Beitragsbemessungssgrenze von ca. 135Euro liegt, keine zusätzlichen KV,PV Beiträge. Aber wer und wie berechnet das mtl. Einkommen bei selbständiger Tätigkeit? Jahresgewinn durch 12? Man hat ja nicht nur Einnahmen, sondern ja auch Kosten (Abschreibungen). Deshalb frag ich mich, wie das ausgerechnet werden soll... Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.05.2014 | 11:15

Hallo Herr tomtaler,

den Rentenversicherungsträgern soll eine eigenständige Prüfung und Ermittlung von Arbeitseinkommen erspart bleiben. Aus diesem Grund ist das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts (EstG) zu ermitteln. Kurz um, die Rentenversicherungsträger hängen sich an das Ergebnis der Finanzbehörden (Steuerbescheid) an. Da die Steuerbescheide in der Regel erst Jahre nach der Aufnahme der selbst. Tätigkeit vorliegen, müssen Sie Ihren voraussichtlichen Gewinn gewissenhaft schätzen (vermutlicher Jahresgewinn:Monate der selbst. Tätigkeit). Nach Erteilung Ihres Steuerbescheides werden Ihre Angaben rückwirkend überprüft. Eine überzahlte Rente ist ggf. zu erstatten. Denken Sie also daran Rücklagen für den Fall zu schaffen, dass Ihre Selbständigkeit erfolgreicher verläuft als ursprünglich angenommen. Ich rate Ihnen zu einem ausführlichen Beratungsgespräch in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und bei den Finanzbehörden hinsichtlich der Gewinndefinition. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

2 Antworten

tomtaleram 21.05.2014 | 09:05
Schönen guten Morgen. Lt. Forum, darf man ja neben seiner vollen Erwerbsminderungsrente als Arbeitsmarktrente bis zu 450 Euro hinzuverdienen, wenn die Stundenzahl eingehalten wird. Per Minijob ist mir das ja klar. Aber wie/wer berechnet eigentlich das mtl. Einkommen bei einer selbständigen Arbeit im Rahmen eines Kleinstunternehmens? Wenn ja der mtl. Gewinn/Zuverdienst über 125Euro (Beitragsbemessungsgrenze) liegt, muß man ja nochmals auf den Zuverdienst KV und PV Beiträge zahlen. Wenn man unterhalb der Beitragsbemessungssgrenze von ca. 135Euro liegt, keine zusätzlichen KV,PV Beiträge. Aber wer und wie berechnet das mtl. Einkommen bei selbständiger Tätigkeit? Jahresgewinn durch 12? Man hat ja nicht nur Einnahmen, sondern ja auch Kosten (Abschreibungen). Deshalb frag ich mich, wie das ausgerechnet werden soll... Danke!
Das zu versteuernde Jahreseinkommen durch 12.
Danke GroKo! Ist es dann "egal", ob ich z.B. im Jan 500 Euro Gewinn hätte und im Febr. nur 50Euro? Und stimmt es, dass -wenn der Gewinn pro Monat unter der Beitragsbemessungsgrenze von ca. 135euro liegt- keine zusätzlichen KV und PV anfällt? Dankeschön
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