Guten Tag Perdita Mantwill-Ritz,
ich verstehe Ihre Angaben so, dass es sich bei Ihrer Ausbildung um den Besuch einer Schule oder Fachschule handelt.
Diese Art der Ausbildung kann in Ihrem Versicherungsverlauf als sogenannte beitragsfreie Anrechnungszeit aufgenommen werden, und zwar frühestens ab Vollendung Ihres 17. Lebensjahres. Ein Abschluss ist dafür nicht notwendig. Die von Ihnen erwähnte Bescheinigung der Schule bzw. Fachschule sollte als Nachweis genügen.
Sollten Sie eine Fachschule besucht haben, würde diese Zeit sogar in der Rentenberechnung bewertet.
In Ihrem Rentenantrag sollten Sie die Angaben zur Ihrer schulischen Ausbildung auf dem Fragebogen für Anrechnungszeiten (V0410) unter der Frage 5 „Ausbildung“ eintragen.
Sie könnten Ihren Rentenantrag aber auch in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle aufnehmen lassen. Dann würde die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter vor Ort alle notwendigen Formulare für Sie ausfüllen und die entsprechenden Unterlagen/Nachweise an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger weiterleiten.
Sie finden die nächstgelegene Beratungsmöglichkeit unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html