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Experten-Antwort

Wird dieser Verdienst zur teilw. EM-Rente angerechnet???

von hilfeeee26.04.2011 | 15:48
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1 Antworten

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Guten Tag. Ich habe auch folgende Frage bzgl. Anrechnung bei einer teilw. EM-Rente. Ich erhalte lt. Bescheid 450E Teilrente, und darf 1500Euro Brutto hinzuverdienen! Ich werde einige Monate lang über das Arbeisamt (9 Monate) einen Gründungszuschuss erhalten. Nun die konkrete Frage! Wird meine Teilrente bei diesen Einnahmen gekürzt oder gestrichen??? Ich erhalte netto 1200Euro Gründungszuschuss! (Basis 3000 Brutto!) Dazu kommen nochmals 300E für Versicherungen! Zählt der Gründungszuschuss von 1200+300Euro oder mein damaliges Brutto von 3000E??? Oder zählt der Gründungszuschuss überhaupt nicht beim hinzuverdienst??? Bitte klare Antwort! Kürzung um??? Streichung der Rente solange Gründungszuschuss? Keinerlei Verrechnung mit Gründungszuschuss, jedoch mit dem evtl. Gewinn aus dem Gewerbe wenn über ??? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der ersten Förderungsphase (9 Monate) wird nur das dem AloGeld 1 zugrunde liegende Bemessungsentgelt angerechnet. Also genau so wie bisher während des Bezuges von AloGeld 1. Es dürfte sich nichts ändern.

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