Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWie bereits angegeben, werden beide Renten nicht gekürzt bzw. in voller Höhe ausgezahlt. Ihre Altersrente wird bei der Einkommensanrechnung nicht angerechnet, weil die Altersrente unter dem erlaubten Freibetrag von zur Zeit -742,90 Euro- liegt.
Natürlich richtig. Aber was nutzt dem Fragenden dieses Zahlgewirr. Einfacher kann man es auch sagen: keine Auswirkung. Fraglich: ist es wirklich der alte Konrad? GigiDer alte Holzmichel. Er lebt noch.einfach nur traurig, wenn man über andere Menschen herzieht und selbst nicht fähig ist eine gute Antwort zu geben!
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