Hallo Barina,
Ihre Mutter kann die sog. Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten beantragen.
Bestand ein Anspruch auf eine Witwenrente, die wegen Wiederheirat weggefallen ist, und wird die neue Ehe wieder aufgelöst (z.B. durch Tod, aber auch durch Scheidung) lebt die "alte" Witwenrente wieder auf.
Allerdings werden die Ansprüche aus der zweiten Ehe (Witwenrente oder Unterhalt) auf die Ansprüche aus der 1. Ehe angerechnet, d.h. in Ihrem Fall würde die "neue" Witwenrente von der "alten" Witwenrente abgezogen werden. Bleibt dann noch ein Rentenbetrag übrig, wird dieser zusätzlich zu der "neuen" Witwenrente gezahlt.
Ihre Mutter sollte auf jeden Fall einen entsprechenden Antrag stellen, damit geprüft werden kann, ob noch Beträge ausgezahlt werden können.