Eine verbindliche Auskunft darüber, ob und gegebenenfalls ab wann Sie Anspruch auf eine Rente aus Großbritannien haben, kann ihnen nur der britische Versicherungsträger geben.
Für allgemeine Auskünfte können Sie sich innerhalb Deutschlands an die zuständige Verbindungsstelle zu Großbritannien wenden. Dies ist die
Deutsche Rentenversicherung Nord
Friedrich-Ebert-Damm 245
22159 Hamburg
Telefon 040 5300-0
Fax 040 5300-2999
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