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Experten-Antwort

witwen rente

von hakan16.08.2012 | 11:43
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich lebe in türkei seit 12 jahren...jetzt bin ich tot krank..wenn ich in einem jahr keine lebertransplantation bekomme werde ich sterben...als ich in deutschland war habe ich gearbeitet aber nicht lange...vor drei jahren war ich in deutschland für urlaub..da bin ich zu rentenversicherung gegangen um beitrags jahren raus zu kriegen 4 jahre ist rausgekommen...meine frage ist wenn ich sterbe kann meine frau hier in türkei witwenrente bekommen..wenn sie beantragt ich hab auch 2 kinder hab sorgen um meine familie.werd mich freuen für antwort danke......

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

So wie Sie den Sachverhalt schildern, könnte ein Rentenanspruch bestehen. Der Anspruch könnte auch entstehen über eine freiwillige Beitragszahlung für die fehlenden Monate. Ein Rentenanspruch auf eine Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr –evtl. auch später- besteht nur dann, wenn insgesamt mindestens 5 Jahre Wartezeit erfüllt sind. Wenn Sie zum Beispiel auch in der Türkei gearbeitet haben und Beiträge zur türkischen Rentenversicherung (SSK) gezahlt haben, werden diese Zeiten auch in Deutschland anerkannt. Der zuständige Rentenversicherungsträger in Deutschland -Verbindungsstelle für die Türkei- ist die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern in 95440 Bayreuth. Setzen Sie sich bitte direkt mit diesem Rentenversicherungsträger in Verbindung.

E-Mail Adresse wie folgt: info@drv-nordbayern.de .Telefonnummer wie folgt: 0921-6070. Geben Sie bitte bei einer Anfrage Ihr Geburtsdatum und wenn möglich die deutsche Rentenversicherungsnummer an. Viel Erfolg.

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4 Antworten

Schadeam 16.08.2012 | 11:56
Wenn Sie sich die deutschen Beiträge háben erstatten lassen, bestehen im Todesfall auch keine Rentenansprüche. Ob ein türkischer Anspruch besteht, erfragen Sie bitte bei der türkischen Rentenversicherung.
hakanam 16.08.2012 | 12:08
danke für den antwort..ich habe nicht bekommen..oder die beitrege wird auch nicht türkischen rentenversicherung geschickt...als ich in deutschen rentenversicherung gegangen bin wollte nur wiessen wieviel jahre ich gearbeitet habe..ist 4 jahre rausgekommen und die haben mir gesagt wenn ich 65 jahre alt bin kann ich rente beantragen also werd rentegeld bekommen..hab mir gedacht wenn es so ist kann vieleicht mein frau witwenrente bekommen..
hakanam 16.08.2012 | 13:54
also die rentenbezüge sind immer noch in deutschland..die haben mir sogar gesagt normale weisse brauchen sie mindestens 5 jahresie können das felende einjahr aus eigene tasche zahlen dann können sie mehr rentengeld bekommen...wen ich recht habe ein rentegeld zu bekommen..mehr oder weniger das ist egal hat auch mein frau kein recht ein witwenrente zu bekommen..ich hab einfach sorgen um meine familie...
hakanam 17.08.2012 | 23:45
danke...
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