So wie Sie den Sachverhalt schildern, könnte ein Rentenanspruch bestehen. Der Anspruch könnte auch entstehen über eine freiwillige Beitragszahlung für die fehlenden Monate. Ein Rentenanspruch auf eine Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr –evtl. auch später- besteht nur dann, wenn insgesamt mindestens 5 Jahre Wartezeit erfüllt sind. Wenn Sie zum Beispiel auch in der Türkei gearbeitet haben und Beiträge zur türkischen Rentenversicherung (SSK) gezahlt haben, werden diese Zeiten auch in Deutschland anerkannt. Der zuständige Rentenversicherungsträger in Deutschland -Verbindungsstelle für die Türkei- ist die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern in 95440 Bayreuth. Setzen Sie sich bitte direkt mit diesem Rentenversicherungsträger in Verbindung.
E-Mail Adresse wie folgt: info@drv-nordbayern.de .Telefonnummer wie folgt: 0921-6070. Geben Sie bitte bei einer Anfrage Ihr Geburtsdatum und wenn möglich die deutsche Rentenversicherungsnummer an. Viel Erfolg.