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Experten-Antwort

Witwenrente

von Peter Wiens22.06.2012 | 19:00
3567 Ansichten
4 Antworten

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Meine Frage: Wenn mein Vater verstirbt, wie ist dann die Regelung der Rente meiner Mutter? Z.B. Mein Vater bekommt 1500€ Rente, meine Mutter 500€ Rente, wieviel Rente bekommt sie dann von meines Vaters Rente zugesprochen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.06.2012 | 15:02

Dem Beitrag von Schießl Konrad wird zugestimmt, vorausgesetzt der Sachverhalt trifft so zu. Es kommt zu keiner Einkommensanrechnung. Im „alten“ Hinterbliebenenrecht bekommt der überlebende Ehegatte grundsätzlich 60 % der Bruttorente des Verstorbenen wenn ein bestimmter Freibetrag bei der eigenen Rente (z.Z. 741,05 Euro) nicht überschritten wird. Eine Ehedauer von mindestens einem Jahr ist im alten Recht nicht erforderlich.

3 Antworten

Claire Grubeam 22.06.2012 | 19:40
Die Angaben reichen nicht, Ihre Frage genau zu beantworten. Wenn Ihrer Mutter große Witwenrente zusteht: Mindestens 55% (neues Recht) oder 60% (altes Recht). Lesen Sie hier nach: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0…
Schießl Konradam 23.06.2012 | 23:38
Zitat von Claire Grube anzeigen
Meine Frage: Wenn mein Vater verstirbt, wie ist dann die Regelung der Rente meiner Mutter? Z.B. Mein Vater bekommt 1500€ Rente, meine Mutter 500€ Rente, wieviel Rente bekommt sie dann von meines Vaters Rente zugesprochen?
Die Angaben reichen nicht, Ihre Frage genau zu beantworten. Wenn Ihrer Mutter große Witwenrente zusteht: Mindestens 55% (neues Recht) oder 60% (altes Recht). Lesen Sie hier nach: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0…
Trotz m agerer Angaben, positives Denken ist gefragt. Ganz wichtig bei solchen Fragen die Nennung der Bruttorenten und das Geburtsdatum, trotzdem ein Versuch, nenne Fakten. Ehe besteht mindestens für 1 Jahr. Eheschließung vor 1.1.2002 und beide Partner vor 1.1.1962 geboren. Ergo, große Witwenrente und 60%,statt 55 % Witwenrente. 1500 Brutto des Vaters und bei 60% Eu. 900. Die eigene Rente 500-ganz gleich ob Netto oder Brutto, anrechnungsfrei ab 1.7.2012 Euro 741,05, ergo keine Ein- kommensanrechnung.
Schießl Konradam 23.06.2012 | 23:38
Zitat von Claire Grube anzeigen
Meine Frage: Wenn mein Vater verstirbt, wie ist dann die Regelung der Rente meiner Mutter? Z.B. Mein Vater bekommt 1500€ Rente, meine Mutter 500€ Rente, wieviel Rente bekommt sie dann von meines Vaters Rente zugesprochen?
Die Angaben reichen nicht, Ihre Frage genau zu beantworten. Wenn Ihrer Mutter große Witwenrente zusteht: Mindestens 55% (neues Recht) oder 60% (altes Recht). Lesen Sie hier nach: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0…
Trotz m agerer Angaben, positives Denken ist gefragt. Ganz wichtig bei solchen Fragen die Nennung der Bruttorenten und das Geburtsdatum, trotzdem ein Versuch, nenne Fakten. Ehe besteht mindestens für 1 Jahr. Eheschließung vor 1.1.2002 und beide Partner vor 1.1.1962 geboren. Ergo, große Witwenrente und 60%,statt 55 % Witwenrente. 1500 Brutto des Vaters und bei 60% Eu. 900. Die eigene Rente 500-ganz gleich ob Netto oder Brutto, anrechnungsfrei ab 1.7.2012 Euro 741,05, ergo keine Ein- kommensanrechnung.
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