Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDem Beitrag von Schießl Konrad wird zugestimmt, vorausgesetzt der Sachverhalt trifft so zu. Es kommt zu keiner Einkommensanrechnung. Im „alten“ Hinterbliebenenrecht bekommt der überlebende Ehegatte grundsätzlich 60 % der Bruttorente des Verstorbenen wenn ein bestimmter Freibetrag bei der eigenen Rente (z.Z. 741,05 Euro) nicht überschritten wird. Eine Ehedauer von mindestens einem Jahr ist im alten Recht nicht erforderlich.
Trotz m agerer Angaben, positives Denken ist gefragt. Ganz wichtig bei solchen Fragen die Nennung der Bruttorenten und das Geburtsdatum, trotzdem ein Versuch, nenne Fakten. Ehe besteht mindestens für 1 Jahr. Eheschließung vor 1.1.2002 und beide Partner vor 1.1.1962 geboren. Ergo, große Witwenrente und 60%,statt 55 % Witwenrente. 1500 Brutto des Vaters und bei 60% Eu. 900. Die eigene Rente 500-ganz gleich ob Netto oder Brutto, anrechnungsfrei ab 1.7.2012 Euro 741,05, ergo keine Ein- kommensanrechnung.Meine Frage: Wenn mein Vater verstirbt, wie ist dann die Regelung der Rente meiner Mutter? Z.B. Mein Vater bekommt 1500€ Rente, meine Mutter 500€ Rente, wieviel Rente bekommt sie dann von meines Vaters Rente zugesprochen?Die Angaben reichen nicht, Ihre Frage genau zu beantworten. Wenn Ihrer Mutter große Witwenrente zusteht: Mindestens 55% (neues Recht) oder 60% (altes Recht). Lesen Sie hier nach: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0…
Trotz m agerer Angaben, positives Denken ist gefragt. Ganz wichtig bei solchen Fragen die Nennung der Bruttorenten und das Geburtsdatum, trotzdem ein Versuch, nenne Fakten. Ehe besteht mindestens für 1 Jahr. Eheschließung vor 1.1.2002 und beide Partner vor 1.1.1962 geboren. Ergo, große Witwenrente und 60%,statt 55 % Witwenrente. 1500 Brutto des Vaters und bei 60% Eu. 900. Die eigene Rente 500-ganz gleich ob Netto oder Brutto, anrechnungsfrei ab 1.7.2012 Euro 741,05, ergo keine Ein- kommensanrechnung.Meine Frage: Wenn mein Vater verstirbt, wie ist dann die Regelung der Rente meiner Mutter? Z.B. Mein Vater bekommt 1500€ Rente, meine Mutter 500€ Rente, wieviel Rente bekommt sie dann von meines Vaters Rente zugesprochen?Die Angaben reichen nicht, Ihre Frage genau zu beantworten. Wenn Ihrer Mutter große Witwenrente zusteht: Mindestens 55% (neues Recht) oder 60% (altes Recht). Lesen Sie hier nach: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0…
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