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Experten-Antwort

Witwenrente

von Oliver03.08.2018 | 13:55
261 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, Ich bin 73 und lebe seit zehn Jahren mit meiner Partnerin zusammen. Bekommt sie Witwenrente, wenn ich sterbe? Grüße

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Oliver, den Ausführungen von DRVLer schließen wir uns an.

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3 Antworten

DRVleram 03.08.2018 | 13:58
Nur, wenn Sie auch verheiratet sind. Ohne Heiratsurkunde kann leider keine Witwenrente gezahlt werden. Sie müssen mindestens ein Jahr verheiratet sein, ansonsten besteht kein Anspruch. Es sei denn, dass der Tod des Ehepartners plötzlich eingetreten ist und bei Eheschließung nicht bereits absehbar gewesen ist.
Fortitude one am 03.08.2018 | 14:11
Hallo Oliver, Nein, es muss eine rechtsgültige Ehe vorliegen. Außerdem muss die Ehe mindestens ein Jahr vor dem Todesfall geschlossen sein. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
senf-dazuam 03.08.2018 | 14:51
Es kann ja sein, dass Sie noch nicht geheiratet haben, damit die alte Hinterbliebenenrente weiter gezahlt werden kann. Wo keine Ehe, da auch keine Witwe. Das mit dem einen Jahr ist anders, wenn beispielsweise die Ehe durch einen Unfalltod endete. Alles andere ist ggf. vor dem Sozialgericht durchzufechten, um zu belegen, dass der Tod nicht schon bei Eheschließung absehbar war ... Stichwort Versorgungsehe.
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