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Experten-Antwort

Witwenrente

von Gustav18.08.2016 | 13:44
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8 Antworten

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Hallo, Wenn ein Ehepartner stirbt ,wann bekommt man die große und wann bekommt man die kleine Witwenrente? Wieviel % sind das ? Nach neuem Recht wie lange bekommt man Witwenrente? MfG Gustav

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gustav,

die kleine Witwenrente wird gezahlt, wenn die Witwe das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht. Diese Witwenrente wird maximal für 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehepartners gezahlt und beträgt 25 Prozent der Rente, auf die der Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte.

Die große Witwenrente wird gezahlt, wenn die Witwe das 47. Lebensjahr vollendet hat

oder erwerbsgemindert oder nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig ist

oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht, das noch nicht 18 Jahre alt ist.

Diese Rente wird unbefristet gezahlt. Sie beträgt 55 Prozent der Rente, auf die der Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte.

Für beide Rentenarten gilt, dass der Anspruch entfällt, wenn die Witwe wiederheiratet.

Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet, soweit es die maßgebenden Freibeträge übersteigt.

Weitergehende Informationen finden Sie in unserer Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/

01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html

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7 Antworten

GroKoam 18.08.2016 | 13:56
Ab 149 cm gibt es die GROSSE Witwenrente.
Gustavam 18.08.2016 | 16:50
Ist es egal ob Witwe oder Witwer ? Für beide gilt das gleiche ? MfG Gustav
senf-dazuam 18.08.2016 | 16:06
Diese Altersgrenze liegt derzeit bei 45 Jahren und 5 Monaten und hängt vom Todesjahr ab. Siehe dazu § 242a des SGB VI. Bei (erster) Wiederheitat ist aber auch eine Abfindung möglich. Diese beträgt etwa das 24fache einer monatlichen Witwenrente. Siehe dazu § 107 SGB VI. Wir gehen hierbei davon aus, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Sonst ist nachzuweisen, dass der es sich nicht um eine sog. Versorgungsehe handelte.
_icham 18.08.2016 | 18:04
Ja
W*lfgangam 18.08.2016 | 18:51
Hallo Gustav, da Witwen-/Witwerrente einkommensabhängig gezahlt wird, sieht es für die Witwer meist mau aus, weil sie oft die deutlichen höheren _eigenen_ Einkünfte haben. Anspruchsvoraussetzung und Rechenweg identisch, aber häufig bleibt nur das so genannte Sterbevierteljahr übrig - die 100 %ige Witwerrente in den ersten 3 Monaten, dann Festsetzung auf 'Nullzahlung'. Kann natürlich genauso für Witwen gelten, wenn sie über hohe eigene Einkünfte verfügen. Wenn Sie nähere Zahlen/was kann wechselseitig erwartet werden, haben möchten möchten, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch vor Ort. Gruß w.
Herz1952am 18.08.2016 | 19:51
Hallo W*lfgang, dass kann ich so nicht unkommentiert lassen. (smile) Ich kenne einen Fall, in dem die Ehefrau deutlich mehr verdient hat als ihr Gatte. Sie war Friseurmeisterin in einem kleinen Familienbetrieb mit 2 Angestellten und er war Bäckergeselle. Da keine Kinder da waren, war es möglich, dass die Ehefrau jahrelang in Vollzeit arbeiten konnte und dementsprechend hoch war dann auch ihr Einkommen. Es gibt natürlich auch andere Fälle, in denen es umgekehrt ist, wo der Mann mehr verdient als die Frau. So, nun habe ich erst einmal keine Zeit mehr, weil ich unseren Holzkohlegrill anheizen muss. Bis die Holzkohle glüht, dauert es immer viel länger als das eigentliche Grillen. Zumindest ist das bei Grillwürstchen so. Schönen Abend noch!
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