Hallo Gustav,
die kleine Witwenrente wird gezahlt, wenn die Witwe das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht. Diese Witwenrente wird maximal für 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehepartners gezahlt und beträgt 25 Prozent der Rente, auf die der Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte.
Die große Witwenrente wird gezahlt, wenn die Witwe das 47. Lebensjahr vollendet hat
oder erwerbsgemindert oder nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig ist
oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht, das noch nicht 18 Jahre alt ist.
Diese Rente wird unbefristet gezahlt. Sie beträgt 55 Prozent der Rente, auf die der Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte.
Für beide Rentenarten gilt, dass der Anspruch entfällt, wenn die Witwe wiederheiratet.
Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet, soweit es die maßgebenden Freibeträge übersteigt.
Weitergehende Informationen finden Sie in unserer Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/
01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html