Wenn eine Witwe, die selbst bereits Altersrente erhält, nach dem Tod des Ehepartners, der ebenfalls schon Altersrente erhalten hat, Witwenrente bekommt, welcher Besteuerungsanteil ist dann für die Witwenrente massgebend? Der von der Altersrente des Ehemannes, der eigenen Altersrente, oder der Zeitpunkt ab Bezug der Witwenrente?
11.05.2016, 13:18
von
ABreidenstein
11.05.2016, 14:44
von
SuchenUndFragen
Soweit ich weiß, gilt das erste Jahr des eigenen Rentenbezugs.
11.05.2016, 20:06
von
W*lfgang
Hallo ABreidenstein,
im Groben: es gilt weiterhin der Steuerfreibetrag, den der verstorbene Ehemann zum Zeitpunkt seines Altersrentenbeginns hatte auch für die Witwenrente. Der Freibetrag zum Beginn der Witwenrenten ist nur dann maßgebend, wenn der Verstorbene noch keine eigene Renten bezogen.
Konkrete Auskünfte dazu können Ihnen aber nur Personen/Institutionen mit Zulassung zur steuerrechtlichen Beratung geben - nicht die DRV.
Gruß
w.
12.05.2016, 14:03
Experten-Antwort