War der Verstorbene Rentner, erhält die Witwe für das sog. Sterbevierteljahr eine Vorschusszahlung auf die (noch festzustellende) Witwenrente in Höhe des dreifachen Betrages der für den Sterbemonat gezahlten Versichertenrente. Allerdings muss die Witwe diese Vorschusszahlung beim Rentenservice der Deutschen Post beantragen. Im Übrigen ist für den Zeitraum (Sterbevierteljahr), für den dieser Vorschuss geleistet wird, ein von der Witwe bezogenes Einkommen nicht auf die Witwenrente anzurechnen.