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Experten-Antwort

Witwenrente

von Tommy24.03.2015 | 20:56
938 Ansichten
4 Antworten

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Hallo,ich bin 50Jahre alt meine Frau ist 33Jahre jung,bislang habe ich 34Jahre in die Rentenkasse eingezahlt,meine Rente wenn ich ab heute nicht mehr Arbeiten könnte beträgt 1300€. Meine Frage: sollte ich Morgen sterben hätte meine Frau Anspruch auf Witwenrente,wie hoch wäre sie und wie lange würde sie eine Bekommen.Sie selbst hat bislang noch nicht in die Rentenkasse eingezahlt,Verheiratet sind wir seit 4 Jahren. Vielen dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.03.2015 | 12:22

Hallo Tommy,

in den ersten drei Monaten nach dem Tod steht Ihrer Frau grds. die kleine Witwenrente in voller Höhe zu. Ab dem 4. Monat wird diese auf 25% gekürzt und nur unter Berücksichtigung des eigenen Einkommens der Witwe geleistet.

In der Regel wir die Rente insgesamt für 24 Monate geleistet. Erzieht die Witwe noch minderjährige Kinder oder hat sie bereits das 47. Lebensjahr vollendet oder ist sie erwerbsgemindert, erhält sie die große Witwenrente (55%). Auch die große Witwenrente wird ab dem 4. Monat nur unter Berücksichtigung des eigenen Einkommens geleistet.

Ferner besteht evtl. der Anspruch auf einen Zuschlag bei Witwenrenten, der sich nach der Dauer der Kindererziehung richtet, weswegen eine Kontenklärung des Rentenversicherungskontos der Witwe notwendig wird. Zur Klärung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu vereinbaren. Nutzen Sie dazu den Link „Beratungsstellensuche“.

3 Antworten

Herz1952am 24.03.2015 | 21:51
Leider nur 25% davon für 24 Monate. Dann keine mehr. Das ist die kleine Witwenrente. Googeln Sie bitte "Hinterbliebenenrente" und gehen Sie auf die Seite der Deutschen Rentenversicherung. Geht auch erst die Seite der RV und dann suchen. Herz1952
W*lfgangam 24.03.2015 | 22:31
Ergänzend/das Merkblatt zum Nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Und, so lange Ihre Frau noch minderjährige Kinder erzieht, ist Sie mit der großen Witwenrente dabei mit 55 %, ggf. auf max. 100 % aufgestockt, wenn Ihre Frau noch drölfundzwanzig anzurechnende Kinder/auch voreheliche hat. Die große Witwenrente wird unbefristet gezahlt - unbefristet bis zum 18. Lbj. des letzten Kindes – gehen Sie heute Abend vorsorglich mal 'Kuscheln' ...und denken Sie dabei nicht an Witwenrente, sonst wird das nix ;-) Gruß w.
Herz1952am 24.03.2015 | 23:01
Wie viele Kids? drölfundzwanzig? Bevor ich das nicht auf deutsch weis, wird's bei mir auch nix mit kuscheln. Herz1952
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