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Zur Experten-Antwort springenHallo Tommy,
in den ersten drei Monaten nach dem Tod steht Ihrer Frau grds. die kleine Witwenrente in voller Höhe zu. Ab dem 4. Monat wird diese auf 25% gekürzt und nur unter Berücksichtigung des eigenen Einkommens der Witwe geleistet.
In der Regel wir die Rente insgesamt für 24 Monate geleistet. Erzieht die Witwe noch minderjährige Kinder oder hat sie bereits das 47. Lebensjahr vollendet oder ist sie erwerbsgemindert, erhält sie die große Witwenrente (55%). Auch die große Witwenrente wird ab dem 4. Monat nur unter Berücksichtigung des eigenen Einkommens geleistet.
Ferner besteht evtl. der Anspruch auf einen Zuschlag bei Witwenrenten, der sich nach der Dauer der Kindererziehung richtet, weswegen eine Kontenklärung des Rentenversicherungskontos der Witwe notwendig wird. Zur Klärung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu vereinbaren. Nutzen Sie dazu den Link „Beratungsstellensuche“.
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