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Experten-Antwort

Witwenrente angabe Auslandsrente

von Thomas Kramm03.08.2015 | 22:05
1165 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, meine Mutter ist Witwe geworden und muss jetzt Witwenrente beantragen. Mein Vater hatte die Deutsche Staatsbürgerschaft und meine Mutter hat die Polnische. Sie bekommt dort ihre Rente von ca.350€ muss sie diese bei der Antragstellung angeben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Rentenantragstellung werden (auch) die maßgeblichen Einkommen abgefragt – hierzu gehören auch ausländische Renten. Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen und ggfs. mit entsprechenden Unterlagen zu belegen.

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2 Antworten

W*lfgangam 03.08.2015 | 22:19
Hallo Thomas Kramm, im Antrag (R0500/R0660 und auch R0810) wir nach ausländischen (Hinterbliebenen)Rentenleistungen gefragt - wie würden Sie diese Frage beantworten, wenn solche Leistungen gezahlt werden? 8-) Gruß w.
_icham 04.08.2015 | 12:40
zu beachten ist allerdings auch, dass es Freibeträge gibt, diese gelten für deutsche und auch andere Altersrenten. Der Freibetrag (in Westdeutschland) liegt mom. bei 771 EUR. Wenn Ihre Mutter also außer der Altersrente keine weiteren Einnahmen hat, bekommt sie trotzdem die volle Witwenrente ausgezahlt
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