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Witwenrente

von ratsuchender23.07.2009 | 09:14
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3 Antworten

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Hallo, kurze Frage eine Witwe bekommt Witwenrente nach ihrem vorletzten Ehegatten (Recht vor 1977). Nun ist ist geschiedener Ehemann gestorben. Hat sie nach altem Recht (sie ist vor 1977 geschieden worden Anspruch auf Witwenrente auch nach dem letzten Ehemann? Bekommt sie dann zwei Witwenrenten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Tat können zwei Witwenrentenansprüche sowohl nach dem letzten, wie auch nach dem vorletzten Ehegatten bestehen, wobei auf die Ansprüche nach dem vorletzten Ehegatten die Ansprüche aus der letzten Ehe nach § 90 SGB VI in voller Höhe angerechnet werden. Zu den anzurechnenden An-sprüchen gehören hier auch Versorgungs- und Unterhaltsansprüche, sowie sonstige Renten.

Der Hinterbliebenenrentenanspruch nach dem letzten Ehegatten könnte sich nach § 243 SGB VI richten, wobei ich nach Studium des Gesetzestextes auf die besonderen Anspruchsvoraussetzungen hinweisen möchte: im wesentlichen musste bis zuletzt irgendwo ein Unterhaltsanspruch bestanden haben, der aber schon wieder der Hinterbliebenenrente nach dem vorletzten Ehegatten (siehe Anrechnung nach § 90 SGB VI) zuwider läuft.

Sei es wie es will: nur wer den Antrag stellt, wird nach Sachverhaltsaufklärung wissen, ob und in welcher Höhe ein Rentenanspruch möglich sein wird. Ob sich dadurch das Gesamteinkommen erhöht, lässt sich im Vorfeld nicht abschätzen. Wohl aber am ehesten vermuten, wenn der letzte Ehegatte nicht wieder geheiratet hat und er eine höhere Witwenrente hinterlassen hätte gegenüber dem vorletzten Ehegatten.

2 Antworten

haesvauam 23.07.2009 | 09:32
Es geht aus Ihrer Formulierung nicht ganz klar hervor, ob die Frau die Geschiedenenwitwenrente bekam (bis zur Wiederheirat?) oder noch bekommt (während einer zweiten Ehe?) Können Sie noch kurz erläutern, wieviele Männer wann gestorben sind und in welcher Zeit Witwen-/Geschiedenenwitwenrente gezahlt wurde/wird?
ratsuchenderam 23.07.2009 | 21:54
Danke für die Antwort. Erste Ehe war bis 1965. Ehemann verstorben, Witwenrente wird gezahlt. Heirat 1969 (zweiter Ehemann). Geschieden 1973. Wiederaufleben der Witwenrente nach dem ersten Ehemann wegen Scheidung bis jetzt. Der 2. Ehemann ist seit 1996 verstorben. Können zwei Witwenrenten in Anspruch genommen werden?
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