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Experten-Antwort

Witwenrente in den Niederlanden

von Gaby08.08.2016 | 18:48
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6 Antworten

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Hallo, ich bekomme eine große Witwenrente. Im kommenden Jahr ziehe ich zu meinem neuen Partner nach Holland und gebe hier meine Wohnung auf. Verliere ich meine Ansprüche wenn wir heiraten würden? Mein Partner ist Holländer. Danke für Antworten Gaby

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaby,

eine Witwenrente fällt mit Ablauf des Heiratsmonats weg, d.h. sie wird eingestellt. Dies müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger auch durch eine Kopie der Heiratsurkunde anzeigen, das gehört zu Ihren Mitwirkungspflichten nach dem Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I). Darüberhinaus können Sie gleichzeitig die sogenannte Witwen-/Witwerrentenabfindung für bis zu 24 Monate (errechnet aus den durchschnittlichen monatlichen Witwenrentenbezügen des Vorjahres) als Ausgleich beantragen.

Welche Ansprüche Sie in den Niederlanden durch die Neuheirat hätten, klären Sie bitte mit dem niederländischen Rentenversicherungsträger.

Außerdem teilen Sie bitte unabhängig von einer erneuten Heirat bitte bei Umzug immer Ihre gültige neue Anschrift dem Postrentenservice zeitnah schriftlich mit.

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5 Antworten

Schrottam 08.08.2016 | 19:15
Vollkommen egal wenn sie heiraten, wo sie heiraten oder wo sie wohnen: Eine Witwenrente erlischt immer bei Wiederheirat. Lesen Sie sich hierzu den Witenrentenbescheid durch. Anspruch auf Witwenrenten-Abfindung bleibt.
W*lfgangam 08.08.2016 | 21:27
Hallo Gaby, sobald Sie den Status Witwe verlieren (Wiederheirat), entfällt auch ab Folgemonat die Witwenrente. Dafür können Sie dann eine Abfindung der Witwenrente erhalten, die grob den 2-fachen Jahresbetrag der Witwenrente ausmacht - formloser Antrag mit Heiratsurkunde reicht aus. Sollte die neue Ehe beendet werden (Scheidung/Tod), haben Sie immer noch den Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach dem vorletzten Ehegatten/die jetzige Witwenrente. Allerdings sind sämtliche Ansprüche aus der letzten Ehe dann darauf anzurechnen. Bevor Sie D verlassen, sollten Sie sich das in der nächsten Beratungsstelle noch mal erläutern lassen - auch was künftige Witwenrentenansprüche anbelangt ...kann aber für den neuen Partner/seine Ansprüche als Witwe wohl nur die RV in Holland erklären. Gruß w.
Volkeram 08.08.2016 | 20:17
Was war daran unfreundlich? Er/sie hat Ihnen die (richtige) Antwort auf Ihre Frage genannt und erklärt, dass Sie die Antwort auch aus Ihrem Rentenbescheid entnehmen können. Des Weiteren hat 'Schrott' den Hinweis auf die Abfindung gegeben. Ist doch alles in Ordnung.
Gabyam 08.08.2016 | 20:05
sehr unfreundliche Antwort von Schrott .......
Gabyam 08.08.2016 | 21:40
Hallo W*lfgang, vielen Dank für die Erläuterungen - mit Anrede und Gruß ;-) Gruß Gaby
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