Hallo Gaby,
eine Witwenrente fällt mit Ablauf des Heiratsmonats weg, d.h. sie wird eingestellt. Dies müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger auch durch eine Kopie der Heiratsurkunde anzeigen, das gehört zu Ihren Mitwirkungspflichten nach dem Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I). Darüberhinaus können Sie gleichzeitig die sogenannte Witwen-/Witwerrentenabfindung für bis zu 24 Monate (errechnet aus den durchschnittlichen monatlichen Witwenrentenbezügen des Vorjahres) als Ausgleich beantragen.
Welche Ansprüche Sie in den Niederlanden durch die Neuheirat hätten, klären Sie bitte mit dem niederländischen Rentenversicherungsträger.
Außerdem teilen Sie bitte unabhängig von einer erneuten Heirat bitte bei Umzug immer Ihre gültige neue Anschrift dem Postrentenservice zeitnah schriftlich mit.