Hallo Mihaela,
Sie sollten sich für diese Auskunft an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Dieser kann in das Versicherungskonto schauen und Ihnen umfassend Auskunft geben.
Grundsätzlich wird eine Rente auch aus FRG-Zeiten in das EU-Ausland gezahlt. Da Rumänien ein EU-Mitgliedstaat ist, gilt dies natürlich auch bei Verzug nach Rumänien.
Bedenken Sie bitte, dass der Verzug in ein anderes Land Auswirkungen auf das Kranken- und Pflegeverhältnis haben kann. Deswegen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihre Krankenkasse.