Sehr geehrte Damen und Herren,
Neuberechnung zum 01.07. 2017
Ich habe vom 01.01.2016-30.05.2017 Erwerbsersatzeinkommen, Krankengeld erhalten.
Zu diesen Krankengeld hat der
Arbeitgeber eine Differenzzahlung geleistet. Im Februar wurde eine Sonderzahlung geleistet.
Ab 01.06. 2016 wurde wieder normales Einkommen erzielt.
Bei der Berechnung wurde das Erwerbseinkommen abzgl.40% und das Erwerbsersatzeinkommen als
Jährliches Einkommen zusammengezählt.
Mit der Erläuertung das Einkommen ist während 07 Kalendermonate erzielt worden.
Berechnung Gesamteinkommen geteilt durch 7 Monaten.
Habe aber dieses Arbeitsentgeld und Erwerbsersatzeinkommen in 12 Monaten erzielt.
Kann ich Wiederspruch einlegen?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen