Hallo Kunz,
der Link von Maier II liefert erste Anhaltspunkte (keine Witwenrente möglich, da
sie den Status Witwe nach Scheidung nicht hat), die Voraussetzungen (geschiedene frühere Ehefrau) für eine 'Geschiedenenwitwenrente' lassen sich allerdings in diesem DRV-Merkblatt (Seite 14) besser nachlesen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Entscheidend wird in diesen Fällen die Unterhaltsseite sein, auch wenn der zum Zeitpunkt der Scheidung aus damaligen Gründen/Schuldfrage vielleicht ausgeschlossen worden ist, obwohl ein Unterhaltsbedarf bestand - auch wenn er nicht geltend gemacht worden ist und im Zeitpunkt des Todes noch immer nicht realisiert werden konnte (früherer Ehemann war nicht/wirtschaftlich in der Lage, Unterhalt zu leisten).
Ein Besuch in der nächsten Beratungsstelle klärt Sie/Ihre Mutter auf und nimmt den Antrag auf Geschiedenenwitwenrente zur abschließenden Klärung auf.
Gruß
w.