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Experten-Antwort

Witwenrente und eigene Rente - welche Steuern?

von Lillus11.07.2018 | 17:08
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3 Antworten

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Ich beziehe zur Zeit eine Witwenrente von insg. 1.030,72 € (914,73 € von RV und 115,94 € von der Rheinischen Zusatzversorgungskasse). Ich könnte ab dem 01.09.2018 mit 9,9 % Abzügen eine eigene Rente in Höhe von 739,43 € brutto (netto: 687,66 €) oder ab dem 01.03.2019 abzugsfrei mit 828,02 € brutto (netto: 770,05) erhalten. Nun hätte ich gerne gewusst, mit welchen Abzügen ich jeweils rechnen muss. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe Lillus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lillus,

ich empfehle Ihnen einen Besuch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zur Klärung Ihrer Fragen. Individuelle Berechnungen werden hier im Forum durch die Experten nicht vorgenommen, da für die Berechnungen diverse zusätzliche Informationen benötigt werden, die im Forum nicht abgefragt werden sollten. Hinsichtlich der Abzüge zur Kranken-und Pflegeversicherung sowie der gegenseitigen Anrechnung wird man Ihnen in der Beratungsstelle sicherlich detailliert antworten können. Was die Steuern betrifft, ist man dort durch das Rechtsdienstleistungsgesetz sehr eingeschränkt und wird sich dort auf die Erläuterung des Steuergrundmodells und die Nennung des Rentnerfreibetrages beschränken. Zu konkreten Steuerfragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater.

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2 Antworten

Bafinam 11.07.2018 | 17:28
Hallo, bitte wenden Sie sich explizit an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater oder Lohnsteuerverein. Mfg
Jonnyam 11.07.2018 | 19:12
Sie meinen vermutlich, ob und um wieviel die Witwenrente gemindert wird, wenn Sie die genannten Altersrenten noch daneben beziehen. Bei einem Rentenbeginn in 2018 und natürlich auch 2019 werden die Bruttorenten um 14 % in einen pauschalen Nettobetrag umgerechnet. So wird selbst die höhere Rente von 828,02 um 115,92 gemindert und deshalb nur mit 712,10 als Einkommen berücksichtigt. Es gibt aber einen Freibetrag in Höhe von 845,59, der ja noch nicht einmal erreicht wird. Deshalb: Die Witwenrente wird nicht gekürzt werden!
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