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Experten-Antwort

Witwenrente und Steuer

von M. Zuchold07.02.2014 | 23:44
1084 Ansichten
4 Antworten

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Sterbefall 2010. Kleine Witwenrente gleich null wegen Erwerbstätigkeit. Sollte ich ab 2015 mit Erreichen der Altersgrenze von 45 Jahren große Witwenrente erhalten, gilt der Steuersatz von 2010 oder 2015? Die Witwenrente wurde ja 2010 bewilligt, nur als kleine Witwenrente nicht ausgezahlt. Allerdings läuft die kleine Rente ja nach zwei Jahren aus. Wenn steuerlich das neue Bescheiddatum von 2015 zählt und dann dauerhaft die höheren Steuern dieses Jahres gezahlt werden müssen, ist dann auch eine spätere Unterbrechung der großen Witwenrente steuerlich schädlich, so dass bei Wiederzahlung der Witwenrente, bsp. Pause von 2019 - 2022, der dann gültige Steuersatz gezahlt werden muss? Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.02.2014 | 09:43

3 Antworten

Herz1952am 08.02.2014 | 02:03
Hallo M. Zuchold, Es müsste der steuerfreie Satz gelten, der bei Beginn der Erwerbsminderung Ihres Mannes gegolten hat. Stellen Sie bitte diese Frage Ihrem Steuersachbearbeiter vom Finanzamt. Auch Höhe Ihres Verdienstes erwähnen. Ob Sie die volle Witwenrente erhalten, hängt auch von Ihrem Verdienst ab. Herz1952
Konrad Schießlam 08.02.2014 | 04:39
Zitat von M. Zuchold anzeigen
Bin auch der Meinung, steuerpflichtig ist die spätere zur Auszahlung gelangende Witwenrente aus heutiger Sicht mit 60% der Brutto Witwenrente. Ob sich die mit 60 oder 55% zur Auszahlung gelangende große Witwenrente aufgrund des eigenen Einkommens noch reduziert, hängt von der Höhe des eigenen Monatsein- kommen ab. Derzeit gilt als nicht anrechnungspflichtiger Freibetrag von 28,14 Euro mal 26,4fach Euro 742,90. Steigt der Rentenwert von 28,14 auf 28,74 ( Rentenerhöhung zum 1.7.2014)sind es dann ( 28,74 mal 26,40 ) Euro 758,74 MfG..
M. Zucholdam 18.05.2014 | 23:45
Hallo und danke für die Antworten, die mir jedoch nicht verständlich sind. Mein Mann war vor seinem Tod kein Rentenbezieher. Fiktiv mit dem Sterben 2010 galt er für die Berechnung Witwenrente als erwerbsunfähig. Da die Antworten zu meiner zweiten Frage ungefähr aussagen, dass die große WR ein neuer Sachverhalt ist, müsste logischer Weise die Besteuerung nach den Sätzen für 2015 erfolgen. Lieber Experte, ich wollte wissen, ob es ein RENTEN-Sachverhalt von 2010 oder ein neuer von 2015 ist. Danach richtet sich anscheinend die Besteuerung. Beim Finanzamt hat machmal jeder Sachbearbeiter eine andere Auslegung parat. Darauf will ich mich nicht verlassen. Danke
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