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Witwenrentw

von Bianca07.01.2016 | 12:47
1786 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wie lange muss ich verheiratet gewesen sein um Witwenrente zu bekommen??? Selbst bin ich 60 Jahre

4 Antworten

Charlyam 07.01.2016 | 13:09
Eine "Mindestehezeit" gibt es grds. nicht. Falls ein Ehepartner aber vor Ablauf von 12 Monaten Ehezeit verstirbt wird geprüft, ob dies ggf. bereits bei Eheschließung absehbar war (sogenannte Versorgungsehe).
Biancaam 07.01.2016 | 14:04
VSNRam 07.01.2016 | 13:24
(2) Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten, der die allgemeine Wartezeit erfüllt hat, Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente, wenn sie 1.ein eigenes Kind oder ein Kind des versicherten Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen, 2.das 47. Lebensjahr vollendet haben oder 3.erwerbsgemindert sind. Dies sind die Grundanspruchsvoraussetzungen für eine große Witwenrente, die sie aufgrund Ihres Lebensalters erhalten. ( § 46 Abs.2 SGB VI) Nach Abs 2a gilt noch zudem; (2a) Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen. --> also mindestens ein Jahr
W*lfgangam 07.01.2016 | 19:27
Hallo Bianca, haben Sie vor 2002 oder ab 2002 geheiratet/wollen es erst? Weiterführende Informationen zu beiden Varianten finden Sie in diesem Merkblatt der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
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