Wird die Rürup Rente auch auf die Witwen/Witwerrente angerechnet?
12.04.2008, 13:36
von
Peter
12.04.2008, 15:59
von
Wolfgang Amadeus
Hallo Peter,
das hängt davon ab, ob das alte oder das neue Hinterbliebenrecht gilt.
Bei Todesfällen vor 2002 gilt immer das alte Recht.
Bei Heirat nach 2001 gilt immer das neue Recht.
In den übrigen Fällen gilt das alte Recht, wenn mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, ansonsten gilt das neue Recht.
Mit der Rüruprente ist es nun so, dass bei altem Recht die Rüruprente nicht angerechnet wird, dagegen wird sie beim neuen Recht angerechnet.