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Wo bekomme ich die Hinzuverdienstgrenzen

von Nepomuk 12.09.2017 | 15:05
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Wie bekomme ich meine Hinzuverdienst Grenzen heraus. Bin Teilerwerbs gemindert , arbeite 3<6 Std. Wo liegt mein Hinzuverdienst Deckel. Meine RV hat mir hierzu noch nichts zukommen lassen , in besonderen nicht den HINZUVERDIENST ab 01.07.2017 Und wie wird eigentlich gerechnet wenn man in März in Teilerwerb gegangen ist. Wo liegt da der max. Hinzuverdienst und Deckel. Was gilt hier MfG

3 Antworten

senf-dazuam 12.09.2017 | 16:23
Hallo! Wenn Ihnen bislang noch kein Schreiben der DRV zugeschickt wurde, dann rufen Sie doch mal bei der auf Ihrem Rentenbescheid genannten Nummer an. Dort können Sie die Information dann anfordern.
KSCam 12.09.2017 | 17:37
...oder Sie buchen einen Beratungstermin bei der nächsten DRV Beratungsstelle und bringen zum Termin den Rentenbescheid mit. Dann erfahren Sie es.
-am 13.09.2017 | 10:30
Hallo Nepomuk, bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze individuell aus Ihrem Versicherungskonto ermittelt, und zwar unter Berücksichtigung der höchsten Entgeltpunkte aus den letzten 15 Jahren vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung. Bei neuen Rentenbescheiden findet sich dieser Wert auf der Anlage Rente und Hinzuverdienst. Ein Muster hierfür finden Sie auf unserer Internetseite unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Mit Hilfe des Online-Rechners auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… können Sie dann Ihre Hinzuverdienstgrenze errechnen lassen (bitte darauf achten, dass die richtige Rentenart vorgegeben wird. Finden Sie die höchsten Entgeltpunkte (s.o.) nicht in Ihrem Rentenbescheid, müssten Sie Ihre Hinzuverdienstgrenze bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen. Grundsätzlich errechnet sich die Hinzuverdienstgrenze für die teilweise Erwerbsminderungsrente indem das 0,81-fache der höchsten Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre mit der jährlichen Bezugsgröße multipliziert wird. Mindestens werden 0,5 Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Der Hinzuverdienstdeckel - also der Betrag, ab dem Hinzuverdienst zu 100 % von der Rente abgezogen wird - errechnet sich bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der Summe von einem Zwölftel der Hinzuverdienstgrenze und dem Monatsbetrag der Rente in voller Höhe. Diese Berechnung gilt für alle Rentenzahlungen ab Juli 2017. Wenn Sie schon seit März 2017 die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten, gilt für März bis Juni 2017 noch das alte Hinzuverdienstrecht und damit eine monatliche Hinzuverdienstgrenze. Diese für Sie gültige monatliche Hinzuverdienstgrenze müssten Sie in Ihrem Rentenbescheid ersehen können. Würden Sie mit Ihrem monatlichen Hinzuverdienst die monatliche Hinzuverdienstgrenze überschreiten, würde nur noch ein Anspruch auf eine entsprechende Teilrente bestehen. Ab dem 01.07.2017 gilt dann die jährliche Hinzuverdienstgrenze, hierfür würde der in der Zeit von März bis Juni 2017 erzielte Hinzuverdienst mit berücksichtigt.
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