Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wochenstunden- 45 Beitragsj.

von Karola M.10.03.2018 | 14:30
835 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, habe eine Frage zu meiner Info. Mir fehlen noch ca. 3 Jahre zur Rente mit 45 Beitragsj. bin 59 geb. Ich arbeite 20 Std die Woche, habe immer mehr Arbeit mit der Pflege der Mutter. Wenn ich nur noch 10 Std. die Woche arbeiten würde,hat das einen Nachteil betr. 45 Beitragsjahre? Mein Plan ist, werde nicht mehr arbeiten gehen wenn ich diese 45 J. habe. Meine Rente ohne Abschlag bekomme ich dann mit 64J. u 2 Monate. Werde 2 Jahre auf Einkommen verzichten, bin jetzt schon an meiner Grenze angelangt. Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karola,

wie von Klugpuper bereits gesagt, hat die Reduzierung der Arbeitszeit keine Auswirkung auf die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Solange es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

handelt werden die Zeiten berücksichtigt. Selbst bei einer geringfügigen Beschäftigung, bei der man nicht die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt hat, zählen die Monate dazu (12 Monate bei einem Jahr geringfügiger Beschäftigung).

Sofern für die Pflegezeiten von der Pflegekasse Beiträge gezahlt werden, sind auch diese Zeiten auf die Wartezeit anrechenbar. Klären Sie dies bitte mit der zuständigen Pflegekasse.

Bevor Sie Ihre Beschäftigung aufgeben, ist es ratsam bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu klären, ob die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.

Wünsche ein schönes Wochenende.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

11 Antworten

Klugpuperam 10.03.2018 | 14:55
Die Wochenstunden sind ohne Belang, zumindest für die Wartezeit. Werden Beiträge für die Pflege gezahlt? Vielleicht wäre eine konkrete Rentenberatung angezeigt. Hier fehlen momentan die Details.
W*lfgangam 10.03.2018 | 17:51
Hallo Karola M., Sie wissen, wie viel Rente Sie mit Abschlag in den 14 Monaten 63 - 64+2 bereits haben könnten und wann Sie diesen Kapitalverzicht mit dem Mehr aus dem Nichtabschlag wieder raushaben? ...sind gut 9 Jahre, bis 73+ müssen Sie erst mal durchhalten, dann liegen Sie auf der Gewinnerstraße - oder sind vielleicht stationär ins Seniorenheim umgezogen worden ;-) Gruß w.
Klugpuperam 11.03.2018 | 19:05
Okt. 2022 (Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen vorausgesetzt)
Karola M.am 11.03.2018 | 17:44
Nochmal, ab wann könnte ich Sept. 59 geb. auch mit Abschlag in Rente? Bitte nochmal um Antwort
Karola M.am 11.03.2018 | 19:22
Okt 22, nur mal als Beispiel, geht auch ab Okt. 21 1 Jahr arbeitslos? Hätte ich noch eine Möglichkeit, sollte mich die Pflege immer mehr beanspruchen.
Klugpuperam 11.03.2018 | 19:28
Okt 2022 steht, dafür müssen Sie nix mehr machen, die Voraussetzungen haben Sie größtenteils bereits erfüllt. Es fehlt momentan allein am maßgeblichen Lebensalter, Sie sind nur noch zu jung für die Rente.
Jonnyam 11.03.2018 | 20:00
Wenn Sie im Sept. 1959 (nicht gerade am Ersten) geboren sind, können Sie frühestens als langjährig Versicherte im OKT 2022 eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen in Höhe von 11,4 % in Anspruch nehmen. Unterstellt diese Rente wäre wegen der Abschläge nicht 1000 € sondern nur 886 €. Eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte können Sie frühestens ab DEZ 2023 (im Alter von 64 Jahren und 2 Monat) erhalten. Mit den weiteren Monaten vom OKT 2022 bis NOV 2023 könnte sich dann mit dem weiteren Verdienst und den Pflegeversicherungszeiten (jährlich knapp 0,5 Entgeltpunkte) insgesamt 1017 € ergeben. Hört sich so an, als ob Sie warten sollten, nicht wahr? Aber: Mit der Rente von 886 € ab OKT 2022 haben Sie bis zum Monat NOV 2025 (= Erreichen der Regelaltersgrenze) - in Höhe von 33.668 € eingespielt. Zum Vergleich: Bei einem Beginn der Rente von 1017 € ab DEZ 2023 sind es nur 24.409 €. Und ich kann noch einen draufsatteln. Unterstellt, Sie verdienen auch ab OKT 2022 noch z.B. monatlich 800 €. Dann gibt es in 2022 sogar eine Vollrente mit 886 €, danach eine Teilrente von zunächst 776 € und im Jahr 2025 eine Teilrente von 802 €, insgesamt immerhin noch bis zur Regelaltersgrenze 30111 €. Ab DEZ 2025 würde sich dann dieser Betrag um einen Zuschlag von ca. 24 € auf eine Vollrente von 910 € erhöhen. Wieder zum Vergleich, wenn Sie auf die Altersrente für besonders langjährige Versicherte ab DEZ 2017 warten und auch dann monatlich 800 € hinzuverdienen: Auch dann gäbe es zunächst eine Vollrente von 1017 €, anschließend Teilrenten von 907 bzw. 933 €, insgesamt bis zur Regelaltersgrenze aber nur 22172 €. Ab der Regelaltersgrenze hätten Sie dann eine Vollrente von 1032 € (statt nur 910 €). Nachteil der Altersrente mit Abschlägen: Die werden auch noch nach der Regelaltersgrenze wirken (die 910 € sind aber schon mit diesen weiteren Abschlägen berechnet). Fazit: Wenn Sie glauben, 91 Jahre und 9 Monate oder älter zu werden, ist der Vorteil des vorzeitigen Rentenbezugs ab OKT 2022 aufgezehrt. Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge gibt es das nicht, sie könnten dann also sorgenfrei noch älter werden. meint bis zum Beweis des Gegenteils Jonny
Jonnyam 11.03.2018 | 23:13
Rückfrage an Klugpuper und Unwissende: Oder ist etwa nur die Differenz zwischen den beiden Vorteilen von 7939 € geteilt durch den Abschlag von 114 € = gut 69 Monate schon nach 5 Jahren und 9 Monaten im Alter von 71 Jahren und 11 Monaten aufgezehrt? fragt noch mal etwas verunsichert Jonny
Selhan Netneg Idieham 13.03.2018 | 16:38
Ich denke, zweiteres wäre der zutreffender Maßstab. Spätestens zum Zeitpunkt einer abschlagsfreien Altersrente sollte der durchschnittlich informierte Versicherte die neuen Fleximöglichkeiten auch am Schöpfe packen. Der Vorteil sind dann die zusätzlichen vorgezogenen Rentenmonate mit Abzug in Relation zur abschlagsfreien späteren Altersrente. Sieht man die vorgezogene Altersrente im Vergleich zur Regelaltersrente, kommt zwar ein imposanterer Geldbetrag zusammen, aber mit diesem Handeln wäre der Versicherte nicht gut beraten.
Unwissendeam 14.03.2018 | 18:31
Hallo Jonny, wie Sie auf das "Amortisationsalter" von 91 Jahren und 9 Monaten kommen, kann ich ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen. Meines Erachtens ist aber ohnehin der Ansatz in Ihrer Rückfrage der richtige Berechnungsansatz, allerdings mit kleinen Fehlern behaftet: Den Vorteil von 7939 € aus der Variante "mit Hinzuverdienst von 800 €" haben Sie wohl versehentlich durch den "Abschlag" ab Regelaltersgrenze aus der Variante "ohne Hinzuverdienst" von 114 € geteilt. Bei der Variante " mit Hinzuverdienst von 800 €" beträgt der "Abschlag" nach Ihrer Berechnung hingegen 1032 € - 910 € = 122 €. Das macht aber insoweit nichts, als Sie bei Ihrer Berechnung vergessen haben, bei der Variante "mit Hinzuverdienst von 800 €" bei der Altersrente für langjährig Versicherte den Zugangsfaktor für die nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommenen Entgeltpunkte (während des Teilrentenbezugs) zu erhöhen. Bei Fortschreibung des Zugangsfaktors ergibt sich ab Januar 2025 eine Teilrente von ca. 811,60 €, somit also Rentenbeträge bis zur Regelaltersgrenze von insgesamt 30209 € statt 30111 €. Ab Dezember 2025 beträgt die Vollrente dann nach weiterer Zugangsfaktorerhöhung ca. 921,50 € (statt 910 €). Für die vereinfachte Amortisationsberechnung muss nun der "Gewinn" an Rentenleistung bis November 2025 in Höhe von ca. 8037 € durch die in den folgenden Jahren niedrigere Rentenleistung (Abschlag) in Höhe von ca. 110,50 € geteilt werden: Nach 73 Monaten ist der Gewinn aufgezehrt. Bei der Variante ohne Hinzuverdienst sind es nach meiner Berechnung 82 Monate bis zur Aufzehrung (9259 € : 114 €). Fazit: Da Karola ja bereits an ihre Grenzen gekommen ist, wird die Variante mit Hinzuverdienst für sie wohl kaum in Frage kommen. Somit kann man sagen, dass sich die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte - rein finanziell gesehen - für sie lohnt, wenn sie ca. 73 Jahre alt wird. Wird sie älter (was ich ihr wünsche), ist die spätere Altersrente für besonders langjährig Versicherte finanziell gesehen wohl die bessere Wahl. VG Unwissende
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026