Hallo Winter,
eine Auszahlung der angesparten Summe „zur freien Verfügung“ bei Beginn der Auszahlphase kann durch eine Kündigung des Vertrages bei der Bausparkasse erreicht werden. Allerdings wäre dies förderschädlich und hätte zur Konsequenz, dass die gutgeschriebenen Zulagen und erhaltenen Steuererstattungen zurückgefordert würden.
Sollten Sie das angesparte Kapital nicht für ein Darlehen verwenden, bleibt die Möglichkeit, dieses zur Tilgung von laufenden Krediten beim selbst genutzten Wohneigentum förderunschädlich aus dem Vertrag zu entnehmen. Hier sind dann aber steuerrechtliche Konsequenzen bezüglich des sogenannten Wohnförderkontos zu beachten. Häufig ist die Entnahme auch mit Kosten beim Anbieter verbunden.
Soll das angesparte Kapital gar nicht mehr für eine selbst genutzte Immobilie verwendet werden, sollten Sie sich bei Ihrem Anbieter über die Möglichkeiten eines Auszahlplans oder einer Verrentung in der Auszahlphase erkundigen. Hierbei besteht grundsätzlich die Möglichkeit, 30 Prozent des Kapitals förderunschädlich in einer Summe ausgezahlt zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung