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Experten-Antwort

Wohnriester

von Junior12323.05.2016 | 12:37
786 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich habe einen sehr kleinen Wohnriestervertrag über ca. 5000 Euro. Diesen würde ich nun gerne für eine Sondertilgung nutzen. Ich werde aber nicht ganz schlau aus der ganzen Sache und frage mich so langsam, ob sich das lohnt. 5000 Euro sind im Verhältnis zum nicht Riesterfinanzierten Teil der Wohnung (235.000 Euro) ja sehr wenig. Für die Zukunft (in vielen Jahren) planen wir einenTeil der Immobilie zu vermieten und im anderen selber zu wohnen. Vielleicht müssen wir auch ausziehen usw. Oder es steht eine Schenkung/ein Erbe an die Kinder an. Vielleicht wollen wir auch schon in kurzer Zeit einen Teil vermieten. Muss ich dann die Förderung zurück zahlen? Wird das verzinst? Was passiert dann? Ich frage mich, ob es sinnig ist sich wegen des doch relativ kleinen Betrags im ganzen Verhältnis so zu binden. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Junior123,

hinsichtlich der Fragen zu " Wohnriester" verweise ich auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung:

" Förderung von selbst genutzten Wohnimmobilien"

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/Eigenheimrentengesetz/foerderung_von_selbst_genutzten_wohnimmobilien/altes_recht_bis_31_12_2013/00_faq_liste_foerderung_von_selbst_genutzten_wohnimmobilien.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Junior123,

wird das eigengenutzte Wohnhaus zum Teil vermietet, so dient der vermietete Teil nicht eigenen Wohnzwecken und ist somit nicht begünstigt. Das heißt eine eventuelle Entnahme von gefördertem Altersvorsorgekapital darf die Erwerbskosten des selbstgenutzten Eigentumsanteils nicht überschreiten. Ebenso kann die Förderung von Tilgungsleistungen auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag nur in Anspruch genommen werden, soweit eine wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a Absatz 1 Einkommensteuergesetz vorliegt. Die im Altersvorsorgevertrag vereinbarte Darlehenssumme darf daher den selbstgenutzten Eigentumsanteil nicht überschreiten. Bei einer Gesamtdarlehenssumme kann nur der Anteil der Tilgungsleistung gefördert werden, der auf den selbstgenutzten Eigentumsanteil entfällt.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/Eigenheimrentengesetz

/foerderung_von_selbst_genutzten_wohnimmobilien/altes_recht_bis_31_12_2013/00_

faq_liste_foerderung_von_selbst_genutzten_wohnimmobilien.html

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1 Antworten

Junior123am 24.05.2016 | 14:24
Dankeschön. Natürlich habe ich mich schlau gemacht und auch die genannte Seite hoch und runter gelesen. Das beantwortet leider nicht meine Frage. Die Frage ist, ob es Sonderfälle gibt. Wie oben geschrieben steht das Ganze ja in keinem Verhältnis zum Gesamtmodell. Was passiert, wenn ich 5000 von 240000 mit Wohnriester finanziere und vor/nach der Rente einen Teil der Immobilie vermiete? Den Rest aber selber nutze. Können Sie mir das erklären? Darauf finde ich keine Antwort.
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