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Experten-Antwort

Wohnriester

von Waltraud06.02.2012 | 20:19
1219 Ansichten
3 Antworten

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Wir interessieren uns für Wohnriester. Was passiert aber im Darlehensfall, wenn es zu einer Ehescheidung kommt ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gibt viele Aspekte bei "Riester" zu beachten, so dass eine umfassende Beratung hilfreich wäre. Von allgemeinen Regeln bis zu der Besonderheit "Wohnriester" gibt Ihnen ein Beratungstermin in einer unserer Beratungsstellen sicherlich am meisten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Im Falle einer Immobilienfinanzierung über einen geförderten Darlehensvertrag schließt grds. jeder Ehepartner einen eigenen Darlehensvertrag ab, da auch ein individuelle Wohnförderkonto eingerichtet wird.

Eine Scheidung stellt hinsichtlich der Förderung eine schädliche Verwendung dar. Ziehen beide Geschiedene aus, ist das Guthaben des Wohnförderkontos zu versteuern. Zieht nur ein Ehepartner aus, stellt dies für ihn allein eine schädliche Verwendung darund löst die Steuerpflicht aus.

Sie können dies vermeiden, indem Sie zeitnah wieder eine (förderfähige) Immobilie erwerben oder das Geld auf einen anderen förderfähigen Vertrag übertragen.

Auch die Zuweisung der Ehewohnung an den anderen Ehegatten durch eine richterliche Entscheidung stellt keine schädliche Verwendung dar.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DarkKnight RVam 07.02.2012 | 09:27
"Fragen Sie hren Anwalt......" oder warum wollen Sie ein Haus mit jemandem bauen, von dem Sie sich dann scheiden lassen?? Spaß beiseite.... Welche Form von Wohnriester wollen Sie denn abschließen? Ein Riester-Immobiliendarlehen (Vorfinanzierungsdarlehen im Rahmen eines Bausparvertages), ein "normales" Riester-Darlehen oder einen Riester-Bausparvertag (weil Sie erst später bauen/kaufen) wollen? Wollen Sie die Immobilie dann verkaufen oder bleibt einer drin wohnen? Zu diesem Thema sollten Sie besser eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen, weil das Thema hier nicht kurz erläutert werden kann!
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