Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSoweit Vertragsbedingungen nicht entgegenstehen, kann der Zulageberechtigte das Wohnförderkonto durch entsprechend benannte Einzahlungen jederzeit mindern. Es handelt sich bei diesen Einzahlungen jedoch nicht um Altersvorsorgebeiträge nach § 82 EStG, da sie Rückzahlungen von bereits gefördertem Altersvorsorgevermögen darstellen. Sie können somit nicht „nochmals“ steuerlich gefördert werden. Zur vollständigen Rückführung des Wohnförderkontos muss der Zulageberechtigte den Gesamtbetrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag zur Minderung des Wohnförderkontos einzahlen. Dieser Gesamtbetrag beinhaltet auch die jährliche Erhöhung um zwei Prozent.
Die sich aus den Beiträgen ergebenden Leistungen (Teilkapitalauszahlung/ Rente) unterliegen allerdings der nachgelagerten Besteuerung. Wird das insoweit aufgebaute Altersvorsorgevermögen zu einem späteren Zeitpunkt zweckwidrig verwendet, gelten die Regelungen über die "Schädliche Verwendung".
Eventuell helfen Ihnen auch folgende Beiträge weiter:
https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum/forum/detail/wohnfoerderkonto-vor-rente-aufloesen.html
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/ausgleich-wohnfoerderkonto.html
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/wohnfoerderkonto-vorzeitig-aufloesen.html
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.