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Experten-Antwort

Wohnriester vorzeitig zurückzahlen

von Björn27.08.2018 | 15:15
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7 Antworten

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Hallo zusammen, ich möchte von meiner Riesterrente 20.000 Euro entnehmen, um mehr Eigenkapital für meinen Hauskauf zu haben. Dies wirkt sich auf den Gesamtzins bei meiner Baufinanzierung positiv aus. Da die Verzinsung auf dem sog. Wohnförderkonto mit 2% hoch ist, plane ich, in spätestens 5 Jahren die Summe zurückzuzahlen und das Wohnförderkonto zu schließen. Jetzt ist nur meine Frage, welche Summe zahle ich zurück? 20.000 Euro plus Verzinsung auf dem Wohnförderkonto oder nur 20.000 Euro? Was passiert mit den angefallenen Zinsen auf dem Wohnförderkonto? Habe ich dann noch eine Steuerlast zum Renteneintritt? Jetzt schon mal vielen Dank für eine Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.08.2018 | 10:46

Soweit Vertragsbedingungen nicht entgegenstehen, kann der Zulageberechtigte das Wohnförderkonto durch entsprechend benannte Einzahlungen jederzeit mindern. Es handelt sich bei diesen Einzahlungen jedoch nicht um Altersvorsorgebeiträge nach § 82 EStG, da sie Rückzahlungen von bereits gefördertem Altersvorsorgevermögen darstellen. Sie können somit nicht „nochmals“ steuerlich gefördert werden. Zur vollständigen Rückführung des Wohnförderkontos muss der Zulageberechtigte den Gesamtbetrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag zur Minderung des Wohnförderkontos einzahlen. Dieser Gesamtbetrag beinhaltet auch die jährliche Erhöhung um zwei Prozent.

Die sich aus den Beiträgen ergebenden Leistungen (Teilkapitalauszahlung/ Rente) unterliegen allerdings der nachgelagerten Besteuerung. Wird das insoweit aufgebaute Altersvorsorgevermögen zu einem späteren Zeitpunkt zweckwidrig verwendet, gelten die Regelungen über die "Schädliche Verwendung".

Eventuell helfen Ihnen auch folgende Beiträge weiter:

https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum/forum/detail/wohnfoerderkonto-vor-rente-aufloesen.html

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/ausgleich-wohnfoerderkonto.html

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/wohnfoerderkonto-vorzeitig-aufloesen.html

6 Antworten

Modi1969am 28.08.2018 | 18:12
Hallo Björn, was Sie vorhaben, habe ich 2015 gemacht: Entnahme des AV-Eigenheimbetrags aus Spar-Riester für Immobilienfinanzierung. Hatte im Prinzip auch funktioniert ( über zwischenzeitliche Problemchen mit der ZfA schweige ich jetzt mal liebber..), aber nun habe ich das Wohnförderkonto, das mit jährlich 2 % verzinst wird und aus dem ich dann ab 67 meine Steuern zahlen darf. Minderung des WFK ist zwar vor Beginn der Auszahlungsphase möglich, wenn Sie Geld in einen auf Ihren Namen lautenden Spar-Riestervertrag einzahlen. Problematisch wird - so meine bisherigen Erfahrungen - sein, einen Anbieter zu finden, der Ihr Geld auch nimmt. Vielleicht fragen Sie vor der Entnahme Ihren Anbieter, ob - und ggf. unter welchen Voraussetzungen . er bereit ist, in dem von Ihnen beabsichtigten Umfang die Minderung des WFK dann auch möglich zu machen. Dies dann bitte schriftlich bestätigen lassen, damit Sie sich auf etwas berufen können... Auf telefon. Anfrage teilte mir die ZfA mit, dass sie die einzelnen Anbieter nicht zwingen können, WFK-Minderungsbeträge auch anzunehmen...
Björnam 29.08.2018 | 12:11
Schon mal vielen Dank für die Antworten. Mein aktueller Riesteranbieter hat mir auf telefonische Nachfrage zugesichert, dass ich Sonderzahlungen zur Reduzierung Wohnförderkonto einzahlen darf, jede Einzahlung über 2.100 Euro wird dazu verwendet. Warte allerdinds noch auf schriftliche Antwort. Probleme mit ZFA befürchte ich auch, die konnten mir bis heute meine hier gestellte Frage nicht beantworten...
Larisam 29.08.2018 | 14:35
Zitat von Björn anzeigen
Hallo Björn, darf ich fragen, welcher Anbieter das ist? Ich suche nach einer "schädlichen Verwendung" (also Entnahme des Riester Vermögens zur Hausfinanzierung und anschließendem Verkauf der Immobilie) leider vergeblich nach einem Anbieter, der mein (Wohnförderkonto)Geld nimmt. Vielen Dank & Grüße Laris
Modi1969am 29.08.2018 | 20:56
Hallo Björn, würde mich auch interessieren, wie Ihr Anbieter heisst. Dann würde ich versuchen, dort einen Vertrag zur WFK-Minderung abzuschließen.... Bisher erhielt ich auf Nachfrage (..und ich kann wirklich das WFK mit diesem Vertrag mindern?) immer nur die Antwort " ach nee, das machen wir leider doch nicht..." Die ZfA will laut Mitteilung am mich von heute (hatte gefragt, was sie denn wollen, um die Minderung des WFK durchzuführen), dass der Anbieter die Einzahlungen auf den Riestervertrag ausdrücklich als Beträge zur Minderung des WFK deklariert. Diese Meldung scheint ja so schwierig zu sein, dass die Anbieter diese Mühen scheuen...
Björnam 05.09.2018 | 11:19
Habe meinen Vertrag über die Deutsche Bank bei der Zurich Versicherung abgeschlossen. Ich weiß allerdings nicht, ob die das bei Neuverträgen zulassen, müsste einfach mal erfragt warden.
Modi1969am 06.09.2018 | 06:58
Hallo Björn, dann werde ich mal dort nachfragen, ob auch Neukunden WFK-Minderung betreiben können...
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