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Zur Experten-Antwort springenHallo Claudia,
über die Verlängerung einer Erwerbsminderungsrente wird durch den ärztlichen Dienst der Rentenversicherung immer aktuell im Zeitpunkt der Antragstellung entschieden. Abhängig vom Gesundheitsbild entscheidet der ärztliche Dienst ob ein Befundbericht des behandelnden Arztes ausreichend ist oder ob ein aktuelles Gutachten eingeholt werden soll. Sofern sich daraus ergibt, dass eine Reha-Maßnahme Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes bringen kann, so dass keine weitere Rentenzahlung nötig ist, wird diese zunächst durchgeführt und danach abschließend der Erfolg der Reha-Maßnahme und das Gesundheitsbild bewertet. Entsprechend wird dann über den Antrag auf Weitergewährung entschieden.
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