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Experten-Antwort

Woran kann ich erkennen ob ich meine EMR verlängern kann?

von Claudia 27.11.2018 | 10:48
168 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Natürlich weiß ich ja, das es individuell und Einzelfall abhängig ist. Aber damals ging es so schnell mit der Erwerbsminderungsrente. Krankgeschrieben, Reha, Erwerbsminderungsrente alles ohne Zögern, auch GDB50 sofort und unbefristet. Trotzdem bekam ich die volle EMR nur befristet auf 3 Jahre. Nun versuche ich die ganze Zeit aus den Reha-Gutachten irgendwie herausfinden, ob das nun noch verlängert wird, oder wie? Da gibt es doch bestimmt so „Standard-Phrase“ aus denen man das ableiten kann. Also, welche Arten von Erwerbsminderungsrente werden meist verlängert? Bei mir ist es rein die Psyche und die kann ich nicht selber einschätzen. Ich warte hier seit sage und schreibe seit 2,5 Jahren auf einen Therapieplatz, stehe bei zwei Therapeuten auf der Warteliste, hab aber nichts bekommen bisher. Werde ich jetzt bei Verlängerungsantrag noch mal zur Reha geschickt oder zum Gutachter oder was passiert üblicherweise? Gibt ja auch genug Verlängerungsanträge die einfach so durchgewunken werden. Wovon ist das abhängig

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.11.2018 | 12:28

Hallo Claudia,

über die Verlängerung einer Erwerbsminderungsrente wird durch den ärztlichen Dienst der Rentenversicherung immer aktuell im Zeitpunkt der Antragstellung entschieden. Abhängig vom Gesundheitsbild entscheidet der ärztliche Dienst ob ein Befundbericht des behandelnden Arztes ausreichend ist oder ob ein aktuelles Gutachten eingeholt werden soll. Sofern sich daraus ergibt, dass eine Reha-Maßnahme Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes bringen kann, so dass keine weitere Rentenzahlung nötig ist, wird diese zunächst durchgeführt und danach abschließend der Erfolg der Reha-Maßnahme und das Gesundheitsbild bewertet. Entsprechend wird dann über den Antrag auf Weitergewährung entschieden.

Es gibt keine Pauschalbeurteilungen.

4 Antworten

DRVam 27.11.2018 | 12:31
Eine Verlängerung wird dann gewährt, wenn der aktuelle Gesundheitszustand bestätigt, dass Sie auch weiterhin nur unter 3 Stunden erwerbsfähig sind. Ob der sozialmedizinische Dienst dies aufgrund aktueller medizinischer Berichte entscheiden kann oder ein neues Gutachten erforderlich ist, werden sie erst nach Einreichen des Verlängerungsantrages erfahren. Da wird Ihnen im Forum niemand eine konkrete Antwort geben können.
Claudiaam 27.11.2018 | 15:46
Hierzu Frage an den Experten: würde es denn zb Sinn machen, eine Reha zu beantragen? Erwerbsminderungsrente läuft 8/19 aus? Bei mir war es damals so Ich war krank, Krankenkasse schickte zur Reha, Reha schickte in Rente, ich bräuchte mich quasi um nichts kümmern. Deshalb weiß ich nicht Bescheid
Rentenuschiam 27.11.2018 | 19:09
O.k. ich bin nicht der Experte, ich antworte trotzdem: Natürlich kann eine Reha Sinn machen und zwar dann, wenn die Aussicht besteht, dass ihre Erwerbsfähigkeit durch diese Maßnahme (zumindest teilweise) wiederhergestellt werden kann. Das scheint damals nicht der Fall gewesen zu sein, sonst hätte man Sie nicht sofort in die Rente geschickt. Aber nun, einige Zeit später, könnte eine Reha sinnvoll sein. Wenn Sie nicht sicher sind, sollten Sie diese Angelegenheit zuerst mit Ihrem Arzt besprechen. MfG
KSCam 27.11.2018 | 19:49
Wenn Sie in erster Linie die Verlängerung Ihrer Rente anstreben sollten Sie auch die Verlängerung beantragen (und keine schlafenden Hunde wecken). Wenn Sie die Chance sehen durch eine Reha wieder arbeiten zu können (eventuell wäre die Rente dann weg) sollten Sie ne Reha beantragen. Mit dem Reha Antrag bekunden sie auf jeden Fall, dass Sie für sich die Chance sehen aus der Rente rauszukommen.....und brächten sich nicht wundern wenn die Ärzte der Reha am Ende ein positives Leistungsbild abgeben (aus dem sich dann Probleme mit der Rentenverlängerung ergeben könnten).
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