Bei der Antragsstellung auf eine medizinische Rehabilitation kann eine Wunschklinik angegeben werden. Bei der Prüfung des Antrages wird die von Ihnen angegebene Wunschklinik so weit wie möglich berücksichtigt. Allerdings kann die angegebene Wunschklinik nicht immer gewährt werden, z.B. wenn medizinische Gründe vorliegen. Gerne können Sie aber in jedem Fall bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung nachfragen, ob eine von Ihnen ausgewählte Wunschklinik von der Deutschen Rentenversicherung belegt werden kann.