Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land.
"Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand.
Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 353 + 353 + 229 + 229 + 229 = EUR 1.393
Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen:
Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10
EUR 1.393 + EUR 617,10 = EUR 2.010,10
EUR 2.010,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.458,10
Fehlt nur noch der Lohn-Abstand.
Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.944 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,57 netto pro Stunde.
Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 353 + 353 + 313 + 313 + 313 = EUR 1.645
Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen:
Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10
EUR 1.645 + EUR 617,10 = EUR 2.262,10
EUR 2.262,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.704,10
Fehlt nur noch der Lohn-Abstand.
Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 2.272 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 13,52 netto pro Stunde.
Für Stadt-Bevölkerung:
Wohn-Geld Mieten-Stufe 6 (EUR 787) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 865,70
EUR 1.645 + EUR 865,70 = EUR 2.510,70
EUR 2.510,70 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.952,70
Fehlt nur noch der Lohn-Abstand.
Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 2.600 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 15,47 netto pro Stunde.
Es handelt sich um untere Lohn-Gruppen.
EUR 2.500 brutto / 168 Stunden = EUR 14,88 brutto pro Stunde
Neulich nannte die Bundesregierung EUR 2.500 brutto pro Monat mit dem Hinweis, dass derjenige, der weniger verdient, im Alter Existenz-sichernde Leistungen braucht.
Somit steht der Steuer-Zahler in der Zahlungs-Pflicht.
Sofern ein "Arbeitgeber" weniger als EUR 2.500 zahlt, muss der Steuer-Zahler das "Personal" bezahlen.
Weshalb steigen in Deutschland die Unternehmens-Einkommen aber nicht die Arbeitnehmer-Einkommen ?
"Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" erheblich höher als bislang bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Die Zeitung beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums."
Quelle und Volltext:
http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut116.html
In der Quelle
http://doku.iab.de/kurzber/2013/kb1413.pdf Seite 4
wird "10 €/Std. und mehr" als höchste Entlohnungs-Gruppe ausgewiesen, mit einem Anteil von "7 %" für Singles in "West" und "2 %" für Singles in "Ost".
Der Anteil für "über EUR 14,88 brutto" wird nicht ausgewiesen, könnte aber nur ein Anteil von "7 %" bzw. "2 %" sein.
Da halte ich die Angabe für "63 %" für repräsentativer.
"37 %" (knapp größter Anteil "West") mit "unter 5 €/ Std." für Singels "West" ist auch weit entfernt wohl "EUR 14,88".
"Arbeiten" bei "Aufstockern" verfolgt dann doch wohl andere Ziele als "Einkommens-Erzielung".
EUR 2.500 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.882 netto.
Untere Lohn-Gruppe für die Land-Bevölkerung mit 3 kleinen Kindern ergibt EUR 1.944 netto.
Meine Berechnungen zu untere Lohn-Gruppen dürften sich somit mit den Berechnungen der Bundesregierung decken.
Herr Z.