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Experten-Antwort

Zeit zwischen Krankenhaus und Reha

von Isabelle09.11.2017 | 23:50
1108 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, weiß nicht, ob ich hier richtig bin, erhoffe mir aber zumindest neue Denkanstöße. Ich (29) habe am 6.11. ein künstliches Hüftgelenk bekommen. Noch bin ich im Krankenhaus, sollte abeŕ morgen entlassen werden. Konnte ich auf Montag verschieben. Bei der OP kam es zu einer Komplikation - Riss im Oberschenkelknochen. Solange dieser nicht ausgeheilt ist, darf ich die Reha nicht antreten. Ich darf das linke Bein nur mit 10 Kilo belasten. Heißt: Laufen auf Krücken. Angesetzt für die Heilung sind 5 Wochen. Zu Hause bin ich aber komplett auf mich alleine gestellt. Habe heute mit dem Sozialdienst, Case-management, meiner Kranken- und Pflegeversicherung gesprochen. Da es sich um eine Gesetzeslücke handelt, weil es nicht vorgesehen ist, dass man nicht sofort die Reha antritt, bekommt man keine Hilfen gestellt. Das kann doch nicht sein!!!??? Ich schaffe auf Krücken gerade einmal den Weg zur Toilette und einmal über den Flur. Aber wie soll ich mein tägliches Leben mit Einkaufen, Wäsche, Putzen usw meistern? Auf meine Frage, ob man einer 80ig-Jährigen das auch so sagen würde, bekam ich zur Antwort, dass diese für die Zeit in ein Altenheim gehen könne - allerdings auf eigene Kosten! Also kurz: Ein Arzt macht einen Fehler und die Patienten dürfen sich in Unkosten stürzen? Vielen Dank im Voraus für jeden Hinweis. Ich habe nämlich wirklich keine Idee mehr

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.11.2017 | 07:51

Guten Morgen,

in der Tat ist das hier nicht das richtige Forum.

Vielleicht wäre noch eine Frage an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung ratsam (dort Sozialamt), um Ihnen Informationen zu Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft zu geben.

Freundliche Grüße

7 Antworten

Fortitude oneam 10.11.2017 | 07:03
Sehr geehrte Frau Isabelle, in der Tat Sie sind hier falsch. Sie sind erst 29 Jahre und haben keine Freunde? Auch keine Bekannten, Verwandte (Bruder, Schwester, Neffe, Nichte, Tante, Onkel usw.) die Ihnen vielleicht helfen könnten? Das Sie es bis zur Toilette schon mal schaffen ist ja schon mal sehr gut. Aber über/zum Flur - was wollen Sie denn da -? Küche und Wohnzimmer wäre besser. Wenn alle Stricke reißen, dann begeben Sie sich ins Altersheim. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Genervteram 10.11.2017 | 07:17
Sie müssen schon sehr verzweifelt sein, wenn Sie sich mit Ihrem Problem an ein Rentenforum wenden. Sie haben doch schon alle zuständigen Stellen angesprochen. Was soll denn ein Experte aus diesem Forum dann für einen Lösungsvorschlag anbieten, zumal er für Ihr Problem nicht zuständig ist?
Herz1952am 10.11.2017 | 07:50
Hallo Isabelle, leider musste ich feststellen, dass ich mein "Krankheitsmanagement" selbst in die Hand nehmen muss. Ich habe erst jetzt wieder ein Medikament gebraucht, das mir der Arzt nicht verschreiben wollte, weil er Regress-Ansprüche befürchtet hat. Das Medi war nur über das Ausland zu beziehen, weil die Firma den Vertrieb in Deutschland eingestellt hat, weil der G-BA keinen Zusatznutzen erkannte. Es hatte aber einen erheblichen Zusatznutzen, sogar nach den Richtlinien des IQWiG, das die Bewertung medizinisch vornimmt. Ich habe die Krankenkasse angeschrieben und die Situation geschildert und mit den entsprechenden Attesten von 2 Ärzten versehen zum MDK der KK geschickt. Eine Bemerkung hat gelautet: Ich weis, dass eigentlich kein Antrag erforderlich ist, aber der Arzt hat darauf bestanden hat, da er wohl "AOK" geschädigt ist. Es handelte sich um eine Regressforderung in einem ähnlichen Fall. Er wollte mir noch ein anderes Medikament verschreiben, bei dem es nicht zu einer Q-T-c Zeitverlängerung kommen sollte, dafür aber eine Tachykardie ausgelöst werden konnte. Das konnte mein Herz aber auch nicht vertragen und ich wäre in "Teufels Küche" gekommen. (Kammerflimmern durch Tachykardie und "aus die Maus" evtl. trotz Defi.) Nach ein paar Tagen wollte ich nachfragen bei der Post, ob mein Schreiben schon zugestellt wurde. (Einwurfeinschreiben). Da lag aber schon im Briefkasten ein Schreiben der BARMER, dass Sie die Kosten bis zum 18. Januar 2018 übernehmen und ich mich dann nochmal melden sollte. Eigentlich ging es nur um Formsachen, wie Auslandsstatistik und Qualitätsprüfung des Medikamentes. Das Gesundheitssystem ist "ein Staat im Staate". Es ist die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die haben es fertiggebracht, dass den nicht einmal das Gesundheitsministerium etwas zu sagen hat. Kranke dürfen in diesem System nicht im geringsten mitbestimmen. Die Selbstverwaltung besteht auch nur aus gesunden Menschen. Kürzlich stand in der Zeitung: 2 Drittel aller neuen Medikamente ohne Zusatznutzen (G-BA). Eine glatte Lüge durch Fehlbewertung G-BA, der für die Bewertung der Medikamente für GKV-Versicherte zuständig ist. Es war nicht das erste Medikament mit angeblich keinem Zusatznutzen, obwohl mir mehre Ärzte versicherten es sei für mich sehr gut (und für andere auch), aber der G-BA empfand dies nicht so, denn es war ja teurer. Viele Ärzte wissen das auch, dass der G-BA falsch bewertet, trauen sich aber nicht so ein Medikament zu verschreiben, selbst wenn es einen großen Nutzen für den Patienten hat. Ach ja, der Arzt hat Widerspruch eingelegt gegen die Regressforderung. Aber das wird wohl leider "dauern". Aber wenigstens er hat das kapiert. Anderen Ärzten geht der "Hintern" auf Grundeis. Auch deshalb, weil sie nicht einmal die offiziellen Verschreibungsregeln und das SGB V (Krankenkassenrecht mit Hinweis auf die Möglichkeiten, die Ärzte im "Einzelfall" haben. Ich bin leider nicht der einzige "Einzelfall". In Deutschland ist überall "Gutantanamo", wo es kranke Kassenpatienten gibt, die etwas "aus der Reihe" tanzen mit ihren Krankheiten. Wenn man dieses System kennt, dann stehen auch noch einem Glatzkopf die Haare zu Berge (smile). MfG
Ernieam 10.11.2017 | 08:26
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Isabelle,

leider musste ich feststellen, dass ich mein "Krankheitsmanagement" selbst in die Hand nehmen muss.

Ich habe erst jetzt wieder ein Medikament gebraucht, das mir der Arzt nicht verschreiben wollte, weil er Regress-Ansprüche befürchtet hat. Das Medi war nur über das Ausland zu beziehen, weil die Firma den Vertrieb in Deutschland eingestellt hat, weil der G-BA keinen Zusatznutzen erkannte. Es hatte aber einen erheblichen Zusatznutzen, sogar nach den Richtlinien des IQWiG, das die Bewertung medizinisch vornimmt.

Ich habe die Krankenkasse angeschrieben und die Situation geschildert und mit den entsprechenden Attesten von 2 Ärzten versehen zum MDK der KK geschickt. Eine Bemerkung hat gelautet: Ich weis, dass eigentlich kein Antrag erforderlich ist, aber der Arzt hat darauf bestanden hat, da er wohl "AOK" geschädigt ist. Es handelte sich um eine Regressforderung in einem ähnlichen Fall. Er wollte mir noch ein anderes Medikament verschreiben, bei dem es nicht zu einer Q-T-c Zeitverlängerung kommen sollte, dafür aber eine Tachykardie ausgelöst werden konnte. Das konnte mein Herz aber auch nicht vertragen und ich wäre in "Teufels Küche" gekommen. (Kammerflimmern durch Tachykardie und "aus die Maus" evtl. trotz Defi.)

Nach ein paar Tagen wollte ich nachfragen bei der Post, ob mein Schreiben schon zugestellt wurde. (Einwurfeinschreiben). Da lag aber schon im Briefkasten ein Schreiben der BARMER, dass Sie die Kosten bis zum 18. Januar 2018 übernehmen und ich mich dann nochmal melden sollte.

Eigentlich ging es nur um Formsachen, wie Auslandsstatistik und Qualitätsprüfung des Medikamentes.

Das Gesundheitssystem ist "ein Staat im Staate". Es ist die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die haben es fertiggebracht, dass den nicht einmal das Gesundheitsministerium etwas zu sagen hat. Kranke dürfen in diesem System nicht im geringsten mitbestimmen. Die Selbstverwaltung besteht auch nur aus gesunden Menschen.

Kürzlich stand in der Zeitung: 2 Drittel aller neuen Medikamente ohne Zusatznutzen (G-BA). Eine glatte Lüge durch Fehlbewertung G-BA, der für die Bewertung der Medikamente für GKV-Versicherte zuständig ist.

Es war nicht das erste Medikament mit angeblich keinem Zusatznutzen, obwohl mir mehre Ärzte versicherten es sei für mich sehr gut (und für andere auch), aber der G-BA empfand dies nicht so, denn es war ja teurer. Viele Ärzte wissen das auch, dass der G-BA falsch bewertet, trauen sich aber nicht so ein Medikament zu verschreiben, selbst wenn es einen großen Nutzen für den Patienten hat.

Ach ja, der Arzt hat Widerspruch eingelegt gegen die Regressforderung. Aber das wird wohl leider "dauern". Aber wenigstens er hat das kapiert. Anderen Ärzten geht der "Hintern" auf Grundeis. Auch deshalb, weil sie nicht einmal die offiziellen Verschreibungsregeln und das SGB V (Krankenkassenrecht mit Hinweis auf die Möglichkeiten, die Ärzte im "Einzelfall" haben. Ich bin leider nicht der einzige "Einzelfall".

In Deutschland ist überall "Gutantanamo", wo es kranke Kassenpatienten gibt, die etwas "aus der Reihe" tanzen mit ihren Krankheiten.

Wenn man dieses System kennt, dann stehen auch noch einem Glatzkopf die Haare zu Berge (smile).

MfG

Bäääm! Endlich mal wieder eine der berüchtigten Knaller-Antworten von Herz1952
Angelaam 10.11.2017 | 08:11
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Isabelle,

leider musste ich feststellen, dass ich mein "Krankheitsmanagement" selbst in die Hand nehmen muss.

Ich habe erst jetzt wieder ein Medikament gebraucht, das mir der Arzt nicht verschreiben wollte, weil er Regress-Ansprüche befürchtet hat. Das Medi war nur über das Ausland zu beziehen, weil die Firma den Vertrieb in Deutschland eingestellt hat, weil der G-BA keinen Zusatznutzen erkannte. Es hatte aber einen erheblichen Zusatznutzen, sogar nach den Richtlinien des IQWiG, das die Bewertung medizinisch vornimmt.

Ich habe die Krankenkasse angeschrieben und die Situation geschildert und mit den entsprechenden Attesten von 2 Ärzten versehen zum MDK der KK geschickt. Eine Bemerkung hat gelautet: Ich weis, dass eigentlich kein Antrag erforderlich ist, aber der Arzt hat darauf bestanden hat, da er wohl "AOK" geschädigt ist. Es handelte sich um eine Regressforderung in einem ähnlichen Fall. Er wollte mir noch ein anderes Medikament verschreiben, bei dem es nicht zu einer Q-T-c Zeitverlängerung kommen sollte, dafür aber eine Tachykardie ausgelöst werden konnte. Das konnte mein Herz aber auch nicht vertragen und ich wäre in "Teufels Küche" gekommen. (Kammerflimmern durch Tachykardie und "aus die Maus" evtl. trotz Defi.)

Nach ein paar Tagen wollte ich nachfragen bei der Post, ob mein Schreiben schon zugestellt wurde. (Einwurfeinschreiben). Da lag aber schon im Briefkasten ein Schreiben der BARMER, dass Sie die Kosten bis zum 18. Januar 2018 übernehmen und ich mich dann nochmal melden sollte.

Eigentlich ging es nur um Formsachen, wie Auslandsstatistik und Qualitätsprüfung des Medikamentes.

Das Gesundheitssystem ist "ein Staat im Staate". Es ist die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die haben es fertiggebracht, dass den nicht einmal das Gesundheitsministerium etwas zu sagen hat. Kranke dürfen in diesem System nicht im geringsten mitbestimmen. Die Selbstverwaltung besteht auch nur aus gesunden Menschen.

Kürzlich stand in der Zeitung: 2 Drittel aller neuen Medikamente ohne Zusatznutzen (G-BA). Eine glatte Lüge durch Fehlbewertung G-BA, der für die Bewertung der Medikamente für GKV-Versicherte zuständig ist.

Es war nicht das erste Medikament mit angeblich keinem Zusatznutzen, obwohl mir mehre Ärzte versicherten es sei für mich sehr gut (und für andere auch), aber der G-BA empfand dies nicht so, denn es war ja teurer. Viele Ärzte wissen das auch, dass der G-BA falsch bewertet, trauen sich aber nicht so ein Medikament zu verschreiben, selbst wenn es einen großen Nutzen für den Patienten hat.

Ach ja, der Arzt hat Widerspruch eingelegt gegen die Regressforderung. Aber das wird wohl leider "dauern". Aber wenigstens er hat das kapiert. Anderen Ärzten geht der "Hintern" auf Grundeis. Auch deshalb, weil sie nicht einmal die offiziellen Verschreibungsregeln und das SGB V (Krankenkassenrecht mit Hinweis auf die Möglichkeiten, die Ärzte im "Einzelfall" haben. Ich bin leider nicht der einzige "Einzelfall".

In Deutschland ist überall "Gutantanamo", wo es kranke Kassenpatienten gibt, die etwas "aus der Reihe" tanzen mit ihren Krankheiten.

Wenn man dieses System kennt, dann stehen auch noch einem Glatzkopf die Haare zu Berge (smile).

MfG

Hey Herzl, hat Dein Pfleger mal wieder nicht aufgepasst oder gehört die Nutzung eines PC zur Therapie?
Genervteram 10.11.2017 | 08:59
Bäääm! Endlich mal wieder eine der berüchtigten Knaller-Antworten von Herz1952
Genau! Berüchtigt würde seine unpassenden, quälend langatmigen Beiträge!
Isabelleam 10.11.2017 | 15:57
Danke, ich werde dort mein Glück probieren. Familie habe ich tatsächlich keine mehr und Freunde keine im Umkreis von 250 Kilometer. Also tatsächlich auf mich allein gestellt.
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