Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Robert, nach § 58, Abs.1, Nr. 5 SGB VI, sind Zeiten des Rentenbezugs Anrechnungszeiten, soweit diese als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt waren. Lassen Sie sich eine Wartezeitauskunft für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vom zuständigen Rentenversicherungsträger erstellen.
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