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Zur Experten-Antwort springenHallo Josef W.
vom Prinzip kann man sagen, dass durch den Beitritt von Rumänien in die Europäische Union auch die Richtlinien und Verordnung der EU gelten. Durch eine Rentenantragstellung in einem Land der EU wird auch gleichzeitig das Rentenverfahren in dem anderen Mitgliedsstaat in die Wege geleitet. Jeder einzelne Staat leistet die dortigen Rentenansprüche selbst. Eine Übernahme ist daher nicht möglich.
In Ihrem Fall ist es ja so, dass Sie in Ihrer Rentenleistung Zeiten nach dem FRG angerechnet bekommen haben. Nun ist zu prüfen in welcher Form Sie eine Rentenleistung für diese Zeiten aus Rumänien erhalten können. Hier bleibt die Antwort des rumänischen Rentenversicherungsträger abzuwarten.
Danke zunächst, für die sehr schnelle Antwor tMit anderen Worten: verlege ich meinen Wohnsitz ins Ausland, beziehe ich nur den Anteil der (Gesamt-)Rente, welcher sich von Ansprüchen aus in Deutschland geleisteten Beitragszeiten ableitet. Verstehe ich das richtig? Mit anderen Worten: Leistungen aus nach dem FRG anerkannten Zeiten werden nicht ins Ausland transferiert. Meine Fragestellung berufen sich auf den hier behandelten Fall: http://openjur.de/u/351248.html Meine Beitragszeiten nach dem FRG wurden ebenfalls in Rumänien geleistet. Im Falle oben geht es, zumindest soweit ich den Ausführungen und Begründungen des Gerichtes folgen konnte, nicht um Verzicht, sondern lediglich um Aufschub. Gab es nach diesem Urteil weitere, welche einen Verzicht zulassen? Also doch eine weitere Rechtssprechung?! Wenn ja, möchte ich um den betreffenden Link bitten. Wenn nein, ist Ihre Aussage mit der Rechtssprechung aus meinem zuvor erwähnten Link zu begründen? Es scheint, dass die Rechtslage zumindest jetzt und für absehbare Zeit, eindeutig ist. Wenn ich aber, den Abschnitt mit Randziffer 28 aus oben erwähnter Urteilsbegründung ( siehe Link) richtig verstehe, kann eine künftige Änderung durch den Gesetzgeber, den Sachverhalt grundlegend verändern. Ich kümmere mich z.Z. um die Beschaffung und Weiterleitung, der für die Zahlung einer rumänischen Witwerrente meines Schwiegervaters, notwendigen Lebensbescheinigung. Er ist weder in der Lage persönlich bei der Stadtverwaltung vorzusprechen, noch kann er die Ausstellung der Unterlagen veranlassen. Ich mache alles aus Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Dabei stelle ich mir dieFrage: was, wenn ich selber mal eine Rente aus Rumänien beziehe, komme irgendwann in eine vergleichbare Lage und niemand kümmert sich um die Schaffung der Voraussetzungen für meinen Rentenbezug? Vor diesem Hintergrund sind meine Fragestellungen zu verstehen. Weshalb kann man es, in einer ohnehin überregulierten Verwaltung, nich so einrichten, dass ich einer Abtretung an die DRV meiner Rechte aus der rumänischen Rente zustimme und im Gegenzug, die gesamte Rente aus "einer Hand" beziehe? MfG, Josef W.
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