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Experten-Antwort

Zeitpunkt Information der KK durch DRV bei EMR

von Anna06.01.2014 | 17:44
1438 Ansichten
4 Antworten

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Guten Abend, könnten Sie mir sagen, wann die DRV die Krankenkasse über den Anspruch auf eine EMR informiert? Geschieht dies zeitgleich, wenn der Versicherte selbst informiert wird oder schon vorher? Meinem Vater wurde Mitte Dezember telefonisch vom DRV Sachbearbeiter durch die Blume mitgeteilt, dass er einen Anspruch auf eine volle EMR hat, diese jetzt aber noch berechnet werden muss. Und der Beginn muss wohl auch noch festgelegt werden, da hat er anscheinend ein Wahlrecht. Offiziell weiss mein Vater also noch nichts. Bezüglich Krankengeld würden wir gerne wissen, ob die Krankenkasse schon von der DRV über den generellen Rentenanspruch informiert wurde oder ob dies erst dann passiert, wenn auch mein Vater in ein paar Wochen den offiziellen Rentenbescheid mit Betrag der Rente, Datum des Beginns usw. erhält. Danke!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.01.2014 | 08:36

Mit Erteilung des Rentenbescheides bekommt die Krankenkasse die Information über die Bewilligung der Rente.

3 Antworten

Karlusam 06.01.2014 | 18:02
Natürlich erst zeitgleich mit den Rentenbescheid. Kann ja nicht sein, das der eine ( die Kasse ) etwas früher erfährt als der andere ( Antragsteller in dem Fall ). Es zählt darum das Ausstellungsdatum des Rentenbescheides.
Herz1952am 06.01.2014 | 20:43
Wenn mich nicht alles täuscht, wird die KK schon beim Rentenantrag informiert. Es müsste sich auch die Kennziffer auf dem Krankenkassenausweis ändern. Hat auch etwas damit zu tun, wer evtl. Reha kosten bezahlt. Bei Rentnern und Rentenantragsstellern zahl nämlich die "Krankenkasse" der Rentner. Auch muss mit dem Rentenantrag ein Antrag auf "freiwillige" Weiterversicherung bei der bisherigen Krankenkasse gestellt werden. Hat mich bei meiner Antragsstellung auch etwas verwirrt. Vielleicht sollten Sie sich nochmal bei der Kasse erkundigen oder bei der RV. Herz 1952
Tinaam 06.01.2014 | 21:27
Vielen Dank für die Antworten. Wir haben die Krankenkasse über den Rehantrag informiert. Sie saht bis zur Bewilligung der Rente Krankengeld. Und hier kommt unsere Unsicherheit: Wann erfährt die Krankenkasse von der Rentenbewilligung? Sobald die DRV den Anspruch festgestellt hat? Oder wenn alle Details wie Auszahlungsbeginn etc. mit dem Versicherten geklärt sind? Danke, Anna
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