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Experten-Antwort

Zeitraum Flexirente

von Klauswerner16.08.2017 | 20:22
557 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Team hier im Forum , ich beziehe seit gut 6 Monaten eine Teil EMR also 50% der Regulären Vollrente. Nun ist die Flexirente ja ab den 01.07 in Kraft getreten. Wen ich nun jährlich 38 000 Euro dazu verdienen darf , immer vorrausgesetzt es sind unter 6 Stunden Arbeitszeit Täglich. Wie ist der Zeitraum ? Von 01.07.2017 bis 30.06.2018? Wen ich nun aber von 01.07.2017 bis 31.12.2017 25 000 Euro dazu verdiene , hat dieses eine Auswirkung auf meiner Rente? Oder wird wie ich annehme der Zeitraum von 01.07 bis 30.06 zu Grunde gelegt? Gerne stelle ich mich der Fragen , falls ich es nicht so richtig rüber gebracht habe. Danke

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 17.08.2017 | 11:20
Experten-Antwortam 18.08.2017 | 15:47

Hallo Klauswerner,

als Hinzuverdienst ist das der Sozialleistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt - die sogenannte Bemessungsgrundlage - zu berücksichtigen.

4 Antworten

W*lfgangam 16.08.2017 | 21:25
Hallo Klauswerner, die neuen Hinzuverdienstgrenzen gelten jährlich/immer das laufende Jahr. Für 2017 ist dabei zu berücksichtigen, dass Sie im Rahmen Ihrer teilweisen EMRT sowohl 01. - 06. 2017 die mtl. Hinzuverdienstgrenzen einhalten müssen, wie auch in der Jahresbetrachtung dann die von Ihnen genannten 38 T EUR ...also der 'Verbrauch' der ersten Jahreshälfte zur gesamten Jahreshinzuverdienstgrenze bis 31.12.2017 zu berücksichtigen ist. 2018: neues Spiel neues Glück, 01. - 12.2018 ist jetzt der Maßstab, das ganze Jahr und kein 'Schnitt' zum 30.06.2018. Überschreitungen, z. B. tarifliche Erhöhungen, wirken sich dann nicht mehr so dramatisch aus, wie bisher - wo ggf. vorausschauend die tgl. Arbeitszeit angepasst/gemindert werden musste, um ja nicht mehrfache/unzulässige mtl. Überschreitungen zu riskieren. Das ist jetzt einfacher geregelt und in der Jahressumme geringe Überschreitungen werden aufs ganze Jahr als Kürzung umgelegt/nachgefordert. Wichtig, dass grundsätzlich die Zeitgrenze (u6 Std.) weiterhin eingehalten werden sollte - haben Sie schon richtig erkannt. Gruß w.
Klauswerneram 17.08.2017 | 15:49
Hallo Wolfgang und Mr. Experte von der Rentenkasse. Also ist es auf dem Jahr 2017 so bgezogen das ich bis 38 000 Euro verdienen darf ohne das mir die EMR gekürzt wird. Im ersten Halbjahr habe ich allerdinsgs Krankengeld bezogen , 6 Monate a 1500 Euro, würde 9000 Euro bedeuten. Also würde für die 2 Jahreshäfte noch ein Betrag von 29 000 Euro offen sein. Ist das so Richtig? 1 Halbjahr 2017 12000 Brutto 2 Halbjahr 26000 Euro dazu verdienen natürlich auch Brutto Zusammen wären es dann 38 000 Euro. Mann mann mann ist dat ne rechnerei
Klauswerneram 17.08.2017 | 15:52
So ist es richtig
W*lfgangam 17.08.2017 | 21:06
Hallo Klauswerner, bei Sozialleistungsbezug/hier KG, gilt nicht unbedingt der Auszahlungsbetrag als Einkommen, sondern das sogenannte Bemessungsentgelt, quasi Brutto-Einkommen, das auch für die Hinzuverdienstgrenze maßgebend ist. Bin jetzt mal zu faul zum Recherchieren, ob nur die 12000 Netto-KG oder doch ein höherer Wert (ich meine ja) für die Jahreshinzuverdienstgrenze zu berücksichtigen ist ...spätestens der/die Experte/in morgen früh/oder ein anderer Mitlesender in der Nacht, wird das aufklären. Gruß w.
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