Zitiert von: Ernie
Ich bin auch zu dumm zum googeln...
Dann bin ich nicht der einzige, finde nur das
Zurechnungszeit
Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden, eine ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine so genannte Zurechnungszeit. Bei einem Rentenbeginn nach dem 30. Juni 2014 beginnt sie mit dem Eintritt der Erwerbsminderung und endet mit dem 62. Lebensjahr.
Für Renten, die vor dem 1. Juli 2014 begonnen haben, verbleibt es bei der Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr.
Aber wann wurde von 55 auf 60 erhöht?