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Experten-Antwort

zu lange wartezeiten

von theuring24.01.2011 | 12:21
1557 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
ich bin 36.war fast 20jahre im gleichen beruf tätig trotz schon mehrfachen beschwerden.jetzt wurde mir letztes jahr nachdem ich kaum noch laufen bzw.stehen konnte beim arzt gesagt,nicht mehr in beruf arbeiten da ich athrose im lendenwirbelbereich habe wie eine frau mit 50.der schock sahß tief,was tun,umschuhlung.trotz amtsärztlichen gutachten wurde mein antrag erstmal abgelehnt nach dem auch mein umschulungstermin futsch war ,durch zu lange warte und bearbeitungszeiten.ich habe auf mein ersten bescheit von mannheim über 8wochen gewartet,trotz mehrmaligen nachfragen,und dann einfach abgelehnt.jetzt warte ich schon wieder viel zuuu lang auf meinen 2.antrag bzw.wiederspruch musste ich ja einreichen ,und man glaubt es kaum ,da wurde innerhalb von 3tagen geantwortet.zumal ich auch schon mit den anwalt gedroht habe.heute sagt man mir das gleiche am tel.da weis doch die eine hand nicht was die andere hand macht.da versucht man vom arbeitslosenmarkt weg zu kommen doch aus bequemlichkeit der ämter nicht alle bekommst du im gegenzug noch mehr steine in den weg gelegt.ich berichte .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo theuring,

leider können wir hier im Forum, ohne nähere Kenntnis der individuellen Umstände, keine Aussage zu Ihrem Beitrag machen.

Sie müssen das Problem mit Ihrem Rentenversicherungsträger vor Ort klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Nixam 24.01.2011 | 12:33
Hallo theuring! Leider kann ich Ihrem Beitrag keine konkrete Frage entnehmen. Sie haben also Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt? War das die Ablehnung eines Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Frage: Was für ein Umschulungstermin? Haben Sie sich selbst mit einer Schule in Verbindung gesetzt und eigenmächtig einen Umschulungstermin festgemacht? Für welchen Beruf? Wurde dieser Umschlungsberuf von der DRV anerkannt? Oder war der Umschulungsberuf (weil falsch, nicht geeignet für Sie) der Grund der Ablehnung? Zugegeben: Die Bescheide sind schwer zu lesen....was steht im letzten Abschnitt oberhalb der Rechtsbehelfsbelehrung für ein Text? Können Sie den hier eintippen? Vielleicht kann ich Ihnen hier weiterhelfen...aber ohne Grund für die Ablehnung fällt mir das schwer. Viele Grüsse Nix
Deutsche Rentenversicherung
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