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Experten-Antwort

Zu wie vielen Gutachtern muss man denn gehen wegen EMR

von Jack01.04.2015 | 16:44
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29 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich streite mich jetzt schon über 1 Jahr mit der DRV wegen einer Erwerbunfähigkeitsrente rum. War schon auf Kur..6 Wochen lang 2010. Damals Arbeitsunfähig entlassen. Antrag 2011 auf Erwerbsunfähigkeit gestellt...Abgelehnt. Dann 2011 bis 2012 eine Wiedereingliederung gemacht.. nach 10 Monaten abgebrochen, Krankheitsbedingt ohne Erfolg. 2014 wieder Antrag gestellt wegen Erwerbsunfähigkeit. Musste zu erst zu meinen Hausarzt und Psychologen für einen ärztlichen Befundbericht. Der wurde eingeholt. Dann einen Befundbericht von meinem Orthopäden. Dann zum Gutachter Orthopäden der DRV der zu 100 % eine Gegenteiliges Gutachten erstellte wie mein Orthopäde. Dann zum Psychologen Gutachter der DRV. Danach Antrag von der DRV abgelehnt. Ich Wiederspruch eingelegt. Dann wieder zum Gutachter Nervenarzt von der DRV. 2 Monate gewartet und jetzt bekomme ich wieder Post dass ich 2 ärztliche Befundberichte meines Hausarztes und meines Psychologen einholen soll. Jetzt geht s praktisch wieder von vorne los. Wollen die mich verarschen ? Wie lange kann einen die DRV hinhalten oder sollte ich gleich vor das Sozialgericht gehen. Habe erst in 2 Wochen einen Termin beim VDK. Bin mal gespannt was der mir rät oder wisst ihr einen Tipp.. Danke im voraus für eure Antworten...Jack.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Rentenversicherungsträger prüft anhand von ärztlichen Unterlagen (eingeholten Gutachten, Befundberichte) ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Eine Höchst- oder Mindestzahl gibt es nicht. Der Rentenversicherungsträger muss aber "insgesamt" alle gesundheitlichen Einschränkungen erfassen und beurteilen.

Erst wenn medizinischen Unterlagen vorliegen, kann eine Entscheidung getroffen werden.

Ein Klageverfahren kann von Ihnen angestrebt werden, wenn das "Widerspruchsverfahren" beim RV-Träger abgeschlossen ist.

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28 Antworten

GroKoam 01.04.2015 | 17:33
geh arbeiten.
Schadeam 01.04.2015 | 17:46
Ihre Frage in der Überschrift: zu wieviel Gutachtern muss man gehen - kann Ihnen keiner beantworten, das richtet sich nach dem Einzelfall. Hier gibt es weder eine Mindest- noch eine Höchstzahl. Vors Sozialgericht können Sie erst dann gehen, wenn der Widerspruch entschieden, also abgelehnt ist. Vorher ginge allenfalls eine Untätigkeitsklage - aber untätig scheint die DRV ja nicht zu sein, wenn "Sie dauernd zu Ärzten müssen". Und Untätigkeitsklagen verzögern die Verfahren eher als dass sie diese beschleunigen. Woran es liegt, dass alles nun schon seit 4 Jahren läuft, kann auch keiner im Forum beurteilen. Vielleicht sind Sie ja wirklich nicht "so erwerbsgemindert" wie Sie glauben??????
Jackam 01.04.2015 | 19:18
geh arbeiten. Entschuldigung Sie Affe.... Ihr rotz Posting können Sie sich sparen, wenn sie nicht wissen um was es geht, geschweige denn was ich habe.
Schorscham 01.04.2015 | 19:34
Erstens sollten Sie Ihren Ton mäßigen und zweitens scheinen Ihre Krankheiten nach Ansicht der Sozialmediziner nicht rentenrelevant zu sein. MfG
Jackam 01.04.2015 | 20:57
@Schade.... Vors Sozialgericht können Sie erst dann gehen, wenn der Widerspruch entschieden, also abgelehnt ist. Glauben Sie ???? Wenn dem so wäre, dann könnte ja die DRV dieses Spielchen noch ein oder zwei Jahre so weiter machen. Immer wieder zu Gutachtern gehen und den Antragsteller hinhalten so lange es geht. Das glaube ich nicht, dass es sich die DRV so einfach machen kann.
Jackam 01.04.2015 | 21:01
@ schorsch Ich habe hier im Antworten gebeten die mir vielleicht weiterhelfen und nicht um Antworten die Hirnrissig sind. Wie ich hier auf Blödsinnige Post s Antworte, überlassen Sie mal schön mir. "Geh arbeiten" So einen Dreck muss ich mir nicht gefallen lassen.
W*lfgangam 01.04.2015 | 22:27
Hallo Jack, bei allem Respekt - auch wenn Ihnen die vorherigen Antworten nicht gefallen/sie 'überzeichnet' sind, sollten Sie nicht in den gleichen Tonfall einstimmen ...aber, Ihre Sache darauf so zu reagieren - Sie provozieren damit nur weiteren Unsinn. Schade hat es schon passend zusammengefasst - und, die DRV hat wirklich kein Interesse daran, Ihre Akte jahrelang auf dem Tisch zu haben. Alternativ sollten Sie 'Ihren Fall' vielleicht mal in andere Hände geben, die da wären VdK, SOVD, oder ein in diesem Bereich erfahrener Anwalt - oder an erster Stelle einfach mal in Ihre (med.) Rentenakte reinschauen/Akteneinsicht, warum sich bisher keine für Sie günstigere Entscheidung ergeben hat. Und auch das sollten Sie unter Hinzuziehung der oben Genannten sichten. Gruß w.
GroKoam 02.04.2015 | 07:31
Geh arbeiten.
Jackam 02.04.2015 | 10:36
Zitat: Erst wenn medizinischen Unterlagen vorliegen, kann eine Entscheidung getroffen werden. Ein Klageverfahren kann von Ihnen angestrebt werden, wenn das "Widerspruchsverfahren" beim RV-Träger abgeschlossen ist. Sorry, wie viele ärztliche Gutachten braucht denn die DRV noch. Bis jetzt waren es 6 Gutachten. Das reicht scheinbar nicht. Mit kommt s so vor, als wolle die DRV das ganze hinaus ziehen so gut oder lang es geht. Wenn ich jetzt zu zwei weitern Gutachtern gehe, dann werde ich in 8 bis 12 Wochen wieder eine Aufforderung bekommen, doch bitte zu zwei Gutachtern der DRV nach zu kommen. Den dein eigenen Gutachten schenkt die DRV doch sowieso keinen Glauben. Ist doch alles ein schlechter Witz.
Daniel´sam 02.04.2015 | 10:48
Offensichtlich sind Sie schlicht nicht (so) erwerbsgemindert, wie Sie es meinen (oder vorgeben). Sonst wäre die Beweisführung - auch für Sie selbst - einfacher. Keinem Gutachter ist es bisher gelungen, Ihren Gesundheitszustand belastbar zu belegen. So einfach lässt sich das zusammenfassen. Mehr kann man hier in einem Einzelfall nicht sagen.
aletz1am 02.04.2015 | 10:59
Hallo, Sie schreiben das sie in kur waren! Was steht den in dem rehaabschlussbericht bezüglich täglicher arbeitszeit drin? Unter 3h, zwischen 3 und unter 6 h oder mehr als 6h täglich?! Alles natürlich auf den allg. arbeitsmarkt bezogen! Das ist doch ein anhaltspunkt ob sie erwerbsgemindert sind oder nicht!
Jonasam 02.04.2015 | 11:06
Hallo Jack, dass Sie nicht zufrieden sind, kann ich teilweise (ein kleines Stück) nachvollziehen. Aber wirklich nur ein wenig. Sie sagen, es wurden 6 Gutachten erstellt. Nach Ihrer ersten Schilderung kann das NICHT passen. Es wurden drei Befundberichte angefordert. Befundberichte sind KEINE Gutachten. Nach Auswertung der Befundberichte wurde vom Ärztlichen Dienst festgestellt, dass eine abschließende Leistungsbeurteilung nicht erfolgen kann. Aus diesem Grund wurden Sie orthopädisch und psychologisch untersucht. Daraufhin wurde Ihr Antrag abgelehnt. Der RV-Träger hat nach 2 Gutachten also entschieden. Das ist nach meiner Auffassung nicht übertrieben viel oder lang. Jetzt haben Sie Widerspruch eingelegt. Das heißt, Sie sind mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden. Der hatte sich ja festgelegt. Im Widerspruchsverfahren werden die vorhandenen Unterlagen erneut ausgewertet. Dabei werden Ihre Widerspruchsbegründung und die eingereichten medizinischen Unterlagen berücksichtigt. Nun geht der RV-Träger hin und untersucht Sie erneut (3. Gutachten). Evtl. weil weitere Erkrankungen geltend gemacht wurden (neurologisch). Zusätzlich werden erneut zwei Befundberichte angefordert, um noch einmal eine Stellungnahme der behandelnden Ärzte zu erhalten. Evtl. haben Sie das in Ihrer WD-Begründung angeregt (ohne Akte ist das natürlich nur eine Vermutung). Liegen diese Unterlagen vor, wird der komplette Sachverhalt dem Ärztlichen Dienst vorgelegt, damit dieser Ihre Leistungsfähigkeit erneut beurteilen kann. Anschließend werden Sie eine Entscheidung erhalten. Das stellt einen normalen Vorgang dar und ist nichts Ungewöhnliches. Nur als Anmerkung und Gedankenanstoß: Was wäre, wenn der RV-Träger ohne Untersuchungen die Rente abgelehnt hätte? Dann würden Sie jetzt schreien: „Warum werde ich nicht untersucht? Wie kann so was sein? Der RV-Träger nimmt sich nicht genügend Zeit.“. Es ist egal wie eine Behörde/Verwaltung etwas macht: Bekommt die Person nicht den eigenen Willen (hier: Rente) ist alles doof und alle haben sich gegen sie verschworen und alles ist ungerecht und alle machen alles falsch. Mit freundlichen Grüßen Jonas
allein alleinam 02.04.2015 | 13:56
Hallo zusammen, ich kann dieses Drama auch etwas nachvollziehen. Ich mache zur Zeit meine eigenen Erfahrungen mit der DRV. Und diese Erfahrungen tuen der Gesundheit überhaupt nicht gut! Nach einer Teilerwerbsminderungsrente wurde von mir nach weiteren Arbeitsversuchen die volle Erwerbsminderungsrente beantragt. Bin nun schon fast zwei Jahre daheim und dieses Drama nimmt keine Ende. Der medizinische Dienst der Krankenkasse und die Arbeitsagentur haben mich nach Aktenlage als nicht Arbeitsfähig eingestuft. Nach einem Bericht des Gutachters, der von der DRV bestellt wurde, steht drin - psychosomatisch 3-6 Stunden und körperlich unter 3 Stunden arbeitsfähig. Nach diesem Gutachten machte mein Herz auch noch schlapp und ich bekamm unter anderem einen Herzschrittmacher und Herzinsuffizens. Die DRV fand allerdings, das sich mein Gesundheitszustand dadurch nicht verschlechtert hat und hat die vollen Erwerbsminderungrente abgeleht. Nun war ich in der Reha und dort sagte man mir, ich könnte irgendwann mal einen Arbeitsversuch machen. Zusätzlich musste ich mir auch ziemliche Beleidigunen anhören. Das treibt mich, abgesehen von meinen körperlichen Schicksalsschlägen, zusätzlich noch tiefer in die Depressionen. 30 Jahre Arbeiten habe ich bereits hinter mir und nun will mein Körper nicht mehr und ich bin machtlos. Und die Rentenversicherung mag nicht zahlen. Man sagte mir wörtlich - "Sie sind zu jung und ich würde ja noch aufrecht gehen". Solche Sprüche sind der Knaller und am Thema vorbei. Es ist für mich unfassbar, was die DRV teilweise mit kranken Menschen machen. Eins habe ich nun gelernt. Ich will gesund werden, soweit es bei mir halt noch klappen kann und danach kommt das Arbeiten. Nicht mehr andersrum. Und meine größte Angst ist, einen Krebsrückfall zu erleiden, durch diesen schrecklichen psychischen Stress, denn ich bin eine sog. Hochrisikopatientin mit einem 80 % Rückfallrisiko. Sorry, musste mir das mal von der Seele schreiben. Denn ich stehe auch ganz alleine da gegen die "große DRV". Man ist ein kleines Licht von vielen.
Mayer-Schulteam 02.04.2015 | 14:13
Das Problem mit den Anträgen auf EM-Renten ist oft die Diskrepanz zwischen dem eigenen Empfinden und dem,was die Spielregeln zur Erteilung einer EM-Rente vorgeben. Da spielt natürlich das Begehren einer EM-Rente um seine Ruhe zu haben,eine große Rolle.
Schorscham 02.04.2015 | 14:14
Sie meinen wohl, dass Sie einen Herzschrittmacher WEGEN einer Herzinsuffizienz bekamen. In der Tat stabilisieren die meisten Schrittmacher die Herzaktivitäten so perfekt, dass sich die meisten Patienten damit viel besser fühlen als vorher. Die Feststellung der DRV, dass eine behobene Herzinsuffizienz keine Verschlechterung darstellt, ist also durchaus verständlich und medizinisch belegbar.
Herz1952am 02.04.2015 | 15:50
Schorsch, kein Gutachter kann erkennen, wie es dem Patienten geht. Ein Herzschrittmacher und/oder Defi kann man auch bekommen, weil das Herz schwach ist. Man darf das nicht mit "Schmidt-Schnautze" (ehem. Bundeskanzler) verwechseln. Gerade "Gutachter" haben wenig Praxiserfahrung. Wie sagte mein Hausarzt? zum MD gehen meist nur Ärzte, die unfähig sind. Vor allem niedergeschlagene Menschen machen die fertig. Für jeden Arztfehler 1,-- € und ich wäre Millionär. GKV Patienten haben keinerlei Chance optimal behandelt zu werden. Und jeder hat Vorurteile: "Du bist zu dick, du hast aber nicht schlecht geraucht usw." habe ich schon oft gehört. Die Patienten werden nur noch verdummt, insbesondere z.B. von Krankenkassen, die von 20 % Erfolgen gut leben können. Die restlichen 80% Patienten werden, die nichts dafür können bekommen die Schuld in die Schuhe geschoben. Gerade Stress kann das Herz auch körperlich schwächen. Es stellt sich immer mehr heraus, dass letztlich jede Krankheit genetisch bedingt ist. Es gibt nur zu viele Möglichkeiten, so dass das niemand so richtig erkennt. Es gibt sogar Angstgene. Es gibt allerdings keine Psyche im eigentlich Sinn, das ist alles körperlich. Das Gehirn gehört auch zum Körper, so ein Psychiater (wg. A320 Absturz, Copilot). Ich kann auch noch aufrecht gehen und sehe manchmal "sehr gut aus", lt. meinen Bekannten. Ich bin z.Z. "nur" körperlich schwach, weil ich über ein Jahr krank war und meine täglichen Spaziergänge nicht machen konnte. Ich bin sogar noch Ski gefahren und habe mir dabei einen Tibiakopfbruch zugezogen. Der Reha-Antrag ging an die DRV. Diese hat ihn allerdings an die KK zurückgeschickt, weil ich inzwischen die "Dauerrente" bekam. Nur das hat die KK (Diese hat ihn an die DRV geschickt), weil sie angeblich davon nichts wusste. Dabei meldet die DRV den Status an die KK. Was ich noch erwähnen wollte, es fliegen auch Piloten, die am "plötzlichen Herztot" sterben können. Dafür gibt es keine Erkenntnisse. Was hat meine Schwägerin mal gesagt? Du bist doch operiert, da muss doch jetzt alles in Ordnung sein. Na ja, woher sollen die Menschen alles wissen, sie haben noch keine Eigenerfahrungen damit gemacht. Warum sollen sie sich auch damit beschäftigen. Kann ich auch verstehen. Herz1952
GroKoam 02.04.2015 | 16:06
Zitat von Herz1952 anzeigen
Deine Schwägerin konnte wohl Dein unsägliches Gejammer nicht mehr hören.
GroKoam 02.04.2015 | 19:15
Deine Schwägerin kann Dein unsägliches Gejammer nicht mehr hören.
Schorscham 02.04.2015 | 20:12
Die Gutachter können aber die vorgelegten Befundberichte lesen und garantiert besser interpretieren als medizinische Laien das können. Wie Sie darauf kommen, dass "KEIN" Gutachter Ahnung hat, ist mir schleierhaft. Würde jemand behaupten, dass "ALLE" Frührentner Simulanten sind, dann wären Sie bestimmt einer der Ersten, die sich -völlig zu Recht- darüber aufregen würden. Ich kenne übrigens drei Leute mit Herzschrittmachern persönlich und die fühlten sich nach der Transplantation "wie neu geboren" und sind seitdem erheblich leistungsfähiger als vorher. Ich behaupte allerdings nicht, dass das auf alle Schrittmacher-Patienten zutrifft. Verallgemeinerungen überlasse ich lieber Anderen. MfG
Glimpnickelam 02.04.2015 | 20:29
So, mich haben die Antworten ja richtig erstaunt. Was da manche so wissen...... Aber nun tatsächlich: GEHEN muß man zu etwa 721 Gutachtern, um eine EM-Rente erhalten zu können. Das hat glaube ich, auch der geniale Herr Z. von Tacheles empirisch nachgewiesen, wenn ich mich nicht irre!
Herz1952am 02.04.2015 | 23:20
Schorsch, so habe ich das nicht geschrieben, was Du im 2. Satz geschrieben hast. Gut Du hast auch nicht geschrieben, dass es auf alle zutrifft. Allerdings können Schrittmacher und Defibrillatoren eine organische Herzschwäche nicht beseitigen. Der Schrittmacher ist nur die "Motorsteuerung" über den Sinusknoten, damit der Puls nicht zu niedrig wird und auch keine Aussetzer vorkommen. Insofern geht es den meisten Betroffenen auch besser. Man kann auch nicht durch einen Aussetzer des Sinusknotens nicht sterben. Eine andere Vorhofzelle übernimmt die Funktion. Fall man in der Zeit des Aussetzens ohnmächtig wird, kann man durch einen Sturz allerdings tödlich verletzt werden, oder beim Autofahren noch andere gefährden. Ein schwaches Herz kann die Rhytmusstörung allerdings begünstigen oder auch das meist tödliche Kammerflimmern herbeiführen. Dagegen hilft nur ein eingebauter und auch funktionsfähiger Defribrillator. Der Mensch ist halt auch nur ein Computer mit sehr feiner Elektronik. Ich kenne eine Frau, die mit Defi Triathlon macht. Sie ist in Vollrente und hat einen GdB von 100. Sie "fliegt" allerdings alle paar Wochen durch das Wohnzimmer, wenn sie durch das Teil geschockt wird. Sie hat das erste Kammerflimmern gerade noch überlebt. Aber was Gutachter betrifft und auch Ärzte - zumindest manche - da müsste ich schon längst wieder voll fit sein. Das Leben ist eines der härtesten. Herz1952
Dr. Göbelam 03.04.2015 | 15:12
Interessant! Nun haben wir hier auch medizinische Sachverständige. Hoffentlich hilft es Ihnen auch, aber ich fürchte, gegen SIE und IHREN MDK werden Sie trotzdem nichts ausrichten. Da hilft nur, sich nicht auf IHRE Spielchen einzulassen.
Rentenzombieam 03.04.2015 | 15:14
Aber du schreibst wirren Quatsch
Rentenzombieam 03.04.2015 | 15:17
He du Pöbelflegel! Gleich hau ich dir eine und steck dich dahin wo du hingehörst: in den Zombomaten. Und geh gefälligst wirklich arbeiten, damit dir die Flausen vergehn
Herz1952am 04.04.2015 | 15:39
@Dr. Göbel Korrektur. Der Gutachter, der meinte ich könnte fast wieder eine normale Herzleistung erreichen, war der REHA Oberarzt. Dem antwortete ich, wenn das so wird, will und kann ich wieder arbeiten gehen. Aber bei meiner Art Herzschädigung war das völlig ausgeschlossen. Der Vertragsarzt, der mich auf Veranlassung der DRV untersuchte, hat das ganze Ausmaß wahrscheinlich erkannt. Aufgrund der falschen Aussicht des Reha-Arztes bekam ich "nur" die volle Arbeitsmarktrente. Anschließend die volle EM-Rente auf unbestimmte Dauer. Dass ich auch nach der OP nur ein schwer Geschädigtes Herz haben könnte, hat mir ein Kardiologe der Universitätsklinik schon vor der OP gesagt. Das ist so, wie bei einem 6 Zylinder-Motor nur noch 1 Zylinder funktioniert. Der hält nicht lange und der Motor muss komplett durch einen Austauschmotor ersetzt werden. Gelingt es jedoch durch eine Reparatur noch 2 Zylinder zu aktivieren dauert es wahrscheinlich länger, bis er seinen Geist aufgibt. Beim Menschen besteht halt auch die Gefahr, dass der "Austauschmotor" abgestoßen wird, weil er dem Immunsystem nicht "genehm" genug ist. Das hat selbst mein kleines Buchhalterhirn überzeugt und ich habe die "Klempner" rangelassen. Ich hatte mit dem "Sensenmann" noch eine Vereinbarung getroffen, dass er mich erst dann holt, wenn ich meine Medizin-Selbststudium mit "Cuma Cum Laude" abgeschlossen habe. Aber im Moment bin ich mir nicht mal sicher, ob ich das richtig geschrieben habe.
Knoblocham 05.04.2015 | 07:36
Der erste Beitrag/ Fragen kam doch von Jack, oder? Aber schön das Herz1952 mal wieder seine "Leidensgeschichte" los geworden ist. Nur, was hilft dies Jack?
Herz1952am 05.04.2015 | 13:20
Knobloch, es geht mir nicht um meine Leidensgeschichte, sondern darum, dass man sich weder Gutachter noch auf Ärzte voll verlassen kann. @ Jack, ich kann Ihnen nur raten, einen freien Renten und Sozialberater hinzuzuziehen. Zahlt evtl. auch eine private Rechtsschutzversicherung, insbesondere bei abgelehnten Widersprüchen. Die Sozialberaterin in der Reha-Klinik, die mich 1 Std. "beraten hat, dass ich mich rechtzeitig arbeitslos melden sollte, weil es noch 24 Monate ALG 1 gegeben hätte", war schlicht ein "großer weißer Vogel". (Dumme Gans wäre wohl eine Beleidigung gewesen). Keine Sache ist so klar, dass man keinen Rechtsbeitstand bräuchte. Noch ein Wort zu Orthopäden. An jeder Ecke eines Fussballfeldes steht ein Arzt. Der erste ist ein schlechter Orthopäde, an der zweiten Ecke ist ein guter Orthopäde. Die dritte Ecke ist von einem Chirurgen besetzt, die vierte von einem Radiologen. In der Mitte am Anstoßpunkt, liegen 10.000,-- €. Wer zuerst dort ist bekommt diese. Wer gewinnt? Der schlechte Orthopäde! Warum? Einen guten Orthopäden gibt es nicht. Einem Chirurgen ist das viel zu kompliziert. Ein Radiologe bewegt sich nicht für 10.000,-- €. Menschen (dazu gehören auch Gutachter), lesen mitunter das, was sie lesen wollen. Unser Gehirn ist so programmiert, dass es eine Wunschinterpretation bei Unklarheiten vornimmt. Frohe Ostern Herz1952
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