Hallo,
Ihren Angaben zufolge haben Sie im Jahr 2006 nicht den Mindesteigenbeitrag entrichtet. Eine Nachzahlung der Beiträge ist nicht möglich, da nur Beiträge berücksichtigt werden, die auch im Beitragsjahr entrichtet wurden. Daher werden Sie und Ihre Frau für das Jahr 2006 nur eine anteilige Förderung erhalten.