Ich habe ab 2005 einen Dauerzulagenantrag gestellt. 2006 wurde der Sparbetrag erhöht, ich habe vergessen, meine eigene Sparleistung zu erhöhen. Erhalte ich jetzt die Zulage gekürzt? Das betrifft auch meine Frau: Sie hat ebenfalls ihren Sparbetrag nicht nach oben korrigiert. Kleiner Unterschied: Sie hat noch gar keinen Antrag gestellt. Kann sie, um die vollen Zulagen zu erhalten, für 2006 nachzahlen? Danke für die Antwort!
Nein, das geht jetzt nicht mehr, Sie erhalten die Zulagen nur anteilig.
Der erforderliche Mindestbeitrag ist gesetzlich an das Kalenderjahr gekoppelt.
Allerdings gibt es Überlegungen von Regierung bzw. Gesetzgeber, in Zukunft auch das Nachholen von Zahlungen in Riester-Verträge zuzulassen, da die bisherige starre Regelung Personen mit unsteter Erwerbsbiographie und schwankenden Einkommen erheblich benachteiligt; gerade diese Personen brauchen aber zusätzliche private Altersvorsorge ganz besonders.
Behalten Sie die Sache also im Hinterkopf und beobachten Sie die politische Entwicklung.
Hallo,
Ihren Angaben zufolge haben Sie im Jahr 2006 nicht den Mindesteigenbeitrag entrichtet. Eine Nachzahlung der Beiträge ist nicht möglich, da nur Beiträge berücksichtigt werden, die auch im Beitragsjahr entrichtet wurden. Daher werden Sie und Ihre Frau für das Jahr 2006 nur eine anteilige Förderung erhalten.