Hallo, Ich beziehe seid 1989 eine volle Erwerbsunfähigkeits Rente,welche bis zum 55. Lebensjahr Zurechnungszeit gerechnet wurde. Ich wurde 1955 geboren,bin also inzwischen fast 61 Jahre. Wird diese Zurechnungszeit für mich immer beim 55. Lebensjahr bleiben?
Vielen Dank für eine Antwort
23.02.2016, 18:57
von
W*lfgang
Zitiert von: Fragende 55
Wird diese Zurechnungszeit für mich immer beim 55. Lebensjahr bleiben
Fragende 55,
bei der laufenden EU-Rente: ja. Bei der späteren Altersrente: nein. Sie wird ersetzt durch eine Rentenbezugszeit, die deckungsgleich mit der Zurechnungszeit ist ...also 'eigentlich' auch ja.
Gruß w.
24.02.2016, 12:42
Experten-Antwort
Hallo, den Angaben von W*lfgang schließen wir uns an.