1968 kannte die Rentenversicherung schon Zurechnungszeiten (§ 1260 RVO bzw § 37AVG).
Allerdings gab es damals verschiedene Anrechnungsvorschriften um die Zurechnungszeit überhaupt gutgeschrieben zu bekommen.
Lassen sie den Rentenbescheid überprüfen. Falls Zeiten fehlerhaft berücksichtigt wurden ist eine Korrektur möglich. Nachzahlungen sind allerdings idR nicht zu erwarten (der Bescheid hätte ja 1968 bereits angegriffen bzw überprüft werden können).
Aber für die Zukunft kann korrigiert werden