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Experten-Antwort

Zurechnungszeiten auch für PRIVATE BU-Rente?

von Christiane12.10.2020 | 17:36
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Liebes Experten-Forum, ich bin 1960 geboren und beziehe seit 2005 eine private BU-Rente, von der ich die meiste Zeit keine freiwilligen Beiträge zur RV gezahlt habe. Werden für diese PRIVATE BU-Rente bei meiner Altersrente / Beitragsjahren ebenfalls Zurechnungs-zeiten anerkannt und wenn ja, nach welchem Schlüssel? Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen zuvor ist zuzustimmen. Die private Absicherung kann nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.

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7 Antworten

Schlaubiam 12.10.2020 | 17:46
Eine private Rente wird bei der gesetzl RV mit keinen Zeiten anerkannt...
W°lfgangam 12.10.2020 | 18:20
Hallo Christiane, Zeiten des Bezugs einer privaten Rente zählen nicht zu den Rentenbezugszeiten, die sich bei einer später beginnenden gesetzlichen Rente im Versicherungsverlauf wiederfinden. Hier werden nur die _in der gesetzliche Rente_ vorlaufenden Rentenbezugszeiten (aus einer Erwerbsminderungsrente) 'eingebaut', also systemeigene Zeiten. Daher keine Anrechnung von systemfremden/privaten Rentenlaufzeiten. Gruß w.
Valzuunam 12.10.2020 | 20:59
Zusatzinfo: Die Zurechnungszeit bei der gesetzlichen Rente entsteht bereits mit Bewilligung der Erwerbsminderungrente. Bei einer späteren Altersrente wird sie dann zur Anrechnungszeit. Und da durch ihre private Rente bereits keine Zurechnungszeit entstanden ist, kann diese später -wie Sie an den vorherigen Beiträgen gesehen haben- auch nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.
Christianeam 12.10.2020 | 22:40
Vielen Dank für Ihre Antworten! Das scheint mir eine unfaire Gesetzeslage zu sein, wenn private BU-Renten und staatliche Erwerbsminderungsrenten so unterschiedlich behandelt werden. Denn bei staatlichen Erwerbsminderungsrenten werden doch Zurechnungszeiten anerkannt.
W°lfgangam 12.10.2020 | 23:06
Hallo Christiane, Sie sagen es in Ihrem letztem Satz selbst "Denn bei _staatlichen_ Erwerbsminderungsrenten werden doch Zurechnungszeiten anerkannt." Was haben gesetzliche SV-Systeme aller Arten mit den _privaten_ Systemen der Absicherung und DEREN Geschäftsbedingungen für den nur HIER/abgesicherten/privat unterschrieben Leistungsfall zu tun??? Sie können Absicherungen nur im jeweiligen System erwarten, ansonsten haben Sie offensichtlich die divergierenden Unterschiede nie verstanden/nachgelesen – was bedeutet meine private UV-Rente für mich/was nicht, für die gesetzliche Rentenversicherung ...oder ggf. Ihrem erklärenden privaten Vermittler dieser UV-Rente nicht zugehört/die vorliegenden Vertragsbedingungen nicht nachgelesen. Damit ist aus meiner Sicht alles gesagt/mehr sogar, als es für einen Rentenberater erforderlich wäre – gern geschehen :-) Gruß w.
Valzuunam 13.10.2020 | 05:51
Sie haben sich für die eine private Absicherung entschieden, dorthin Beiträge bezahlt-und auch die zustehende Leistung bekommen. Im gleichen Zuge haben Sie sich entschieden eben keine (weiteren) Beiträge ins staatliche System zu zahlen, sind dort also „ausgestiegen“. Warum soll dies nun Ihre an die private Versicherung gezahlten Beiträge honorieren? Finden Sie es genauso unfair, dass private Versicherungen bei der Altersversorgung keine Zeiten / Beiträge berücksichtigen die nur in der gesetzlichen Versicherung entstanden sind oder dorthin gezahlt wurden (Kindererziehung, Pflege usw.)? Es sind zwei System die nichts gemeinsam haben. Und das stand von Anfang an fest. Wenn Sie sich zwar klug gegen BU abgesichert haben, darüber aber die Alterssicherung vergessen haben ist das sicherlich bedauerlich, aber nicht unfair.
Christianeam 14.10.2020 | 16:07
Vielen Dank für Ihre letzten Antworten, denen teils doch ein gewisser Ärger über meine Frage anzumerken ist. Mir war nicht klar, dass eine Erwerbsminderung privat und gesetzlich als "zwei völlig verschiedene Systeme" bewertet werden, obwohl ich natürlich weiss, dass beide Systeme unterschiedlich finanziert werden. Das habe ich nun verstanden.
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