Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zusätzliche Benefits Hinzuverdienstgrenze

von Clarissa28.10.2018 | 21:07
132 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin unheilbar krank und werde auch nicht mehr gesund werden. Da ich promovierte Mathematikerin + Wirtschaftswissenschaftlerin bin, habe ich eine Schlüsselfunktion in meinem Unternehmen gehabt. Mein Arbeitgeber möchte mich nun um jeden Preis halten für 3h x 5 pro Woche. Er bietet auch an, sich nach meiner Krankheit + Bedürfnisse zu richten. Die Frage ist, kann man neben dieser Hinzuverdienstgrenze irgendwelche Benefits erhalten, die Grundsätzlich den Rentenanspruch nicht gefährden? Wie Sieht es aus mit einer Betriebspension, Tankkarte etc? Was wäre möglich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.10.2018 | 14:19

Hallo Clarissa,

als Hinzuverdienst sind grundsätzlich sämtliche Zuwendungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen, die Arbeitsentgelt im Sinne der §§ 14, 17 SGB IV in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV – sind. Lediglich steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 und 26a EStG genannten steuerfreien Einnahmen sind dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen. Weitere Auskünfte hierzu können Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

6 Antworten

DRVam 28.10.2018 | 22:04
Sollten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, dürfen Sie innerhalb der festgestellten Erwerbsfähigkeit von täglich unter 3 Stunden 6300 brutto jährlich hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Alles darüber hinaus würde zu 40% von Ihrer Rente abgezogen werden. Eine Betriebspension ist kein Hinzuverdienst. Zuwendungen, wie z.B. eine Tankkarte, die steuerlich als Einkommen gewertet wird, gilt als Hinzuverdienst!
Klugpuperam 28.10.2018 | 22:11
Steuerfrei=Beitragsfrei=kein Hinzuverdienst! Eine gut sortierte Personalabteilung weiß so etwas aber.
chiam 29.10.2018 | 10:28
Was spricht denn dagegen, einfach regulär mehr zu verdienen? Die Rente fällt solange zwar geringer aus, aber insgesamt haben Sie trotzdem mehr.
Clarissaam 29.10.2018 | 11:22
Dann verdiene ich ja aber nur effektiv 60% von jedem Euro und die Steuerprogression steigt auch noch. Deswegen stellt sich nicht die Frage ob andere Möglichkeiten sinnvoller sind.
Mariam 30.10.2018 | 09:58
Zitat von DRV anzeigen
Hallo Clarissa, Das ist das neue Flexi-Renten-Gesetz (gilt ab 01.07.2017), das auch meines Wissens für Bezieher von vollen Erwerbsminderungsrenten gilt. Lassen Sie sich Ihren sog. Hinzuverdienstdeckel von der DRV ermitteln. Haben Sie eine befristete oder unbefristete volle Erwerbsminderungsrente? Die Frage an die Rentenversicherung wäre, ob die sog. Flexi-Rente nur bei voller unbefristeter Erwerbsminderung gilt oder auch bzw. nur bei befristeter voller Erwerbsminderung (Arbeitsmarktrente)? . Der Hinzuverdienst wird individuell für das ganze Kalenderjahr ermittelt/prognostiziert. Alles über 6.300 € jährlich wird wie beschrieben zu 40 % auf die Rente angerechnet, es wird dann also eine Teilrente gezahlt. Am 01.07. wird die Prognose mit dem tatsächlichen Hinzuverdienst verglichen und geprüft, ob sie diesen überschreiten. Bei Überschreiten des Hinzuverdienstdeckels ( individueller Höchstwert) wird die Rente um 100 % gekürzt. Es kommt dadurch also zu Rentenrückzahlungen oder - nachzahlungen. Ist das richtig? Gilt das auch für die sog. volle befristete Arbeitsmarktrente oder nur für diese?
-am 30.10.2018 | 10:50
Zitat von Mari anzeigen
Sollten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, dürfen Sie innerhalb der festgestellten Erwerbsfähigkeit von täglich unter 3 Stunden 6300 brutto jährlich hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Alles darüber hinaus würde zu 40% von Ihrer Rente abgezogen werden. Eine Betriebspension ist kein Hinzuverdienst. Zuwendungen, wie z.B. eine Tankkarte, die steuerlich als Einkommen gewertet wird, gilt als Hinzuverdienst!
Hallo Clarissa, Das ist das neue Flexi-Renten-Gesetz (gilt ab 01.07.2017), das auch meines Wissens für Bezieher von vollen Erwerbsminderungsrenten gilt. Lassen Sie sich Ihren sog. Hinzuverdienstdeckel von der DRV ermitteln. Haben Sie eine befristete oder unbefristete volle Erwerbsminderungsrente? Die Frage an die Rentenversicherung wäre, ob die sog. Flexi-Rente nur bei voller unbefristeter Erwerbsminderung gilt oder auch bzw. nur bei befristeter voller Erwerbsminderung (Arbeitsmarktrente)? . Der Hinzuverdienst wird individuell für das ganze Kalenderjahr ermittelt/prognostiziert. Alles über 6.300 € jährlich wird wie beschrieben zu 40 % auf die Rente angerechnet, es wird dann also eine Teilrente gezahlt. Am 01.07. wird die Prognose mit dem tatsächlichen Hinzuverdienst verglichen und geprüft, ob sie diesen überschreiten. Bei Überschreiten des Hinzuverdienstdeckels ( individueller Höchstwert) wird die Rente um 100 % gekürzt. Es kommt dadurch also zu Rentenrückzahlungen oder - nachzahlungen. Ist das richtig? Gilt das auch für die sog. volle befristete Arbeitsmarktrente oder nur für diese?
Hallo Mari, die neuen Hinzuverdienstregelungen des Flexirentengesetzes sind bei sind bei befristeten wie unbefristeten Renten wegen Erwerbsminderung gleichermaßen anzuwenden - also auch bei Arbeitsmarktrenten. Der Hinzuverdienstdeckel ist nicht nur bei der Spitzabrechnung (am 01.07. des Folgejahres) zu beachten, sondern auch bei der Prognoseberechnung. Wird der Hinzuverdienstdeckel überschritten, wird der überschreitende Hinzuverdienst zu 100 % von der Rente abgezogen. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es anstelle der festen Hinzuverdienstgrenze von 6.300,- Euro eine höhere, individuelle Hinzuverdienstgrenze. Ansonsten passt's! :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026