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Zusätzliche Leistungen zur Erwerbsminderungsrente!

von Casran2828.11.2007 | 07:16
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Freund, 36 Jahre jung mußte nun nach langer Krankheit und nahendem Ende des Krankengeldes einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente auf Dauer stellen. Seinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird lt. Aussagen des Bearbeiters auch statt gegeben, noch steht der Bescheid mit dem Rentenbetrag aus. Aufgrund seines Alters wird er wohl kaum eine angemeßene Rente bekommen. Da wir zusammen in einer Eigentumswohnung leben haben wir uns beim Grundsicherungsamt, sowie auch beim Wohngeldamt nach Zuschüssen erkundigt. Nach einem Überfliegen der Anträge durch die Sachbearbeiter sind diese beim Wohngeldamt (in Sachen Lastenzuschuss) sowie beim Grundsicherungsamt (in Sachen Grundsicherung) schnell zum Entschluß gekommen das ich angeblich als vollzeitbeschäftigter über den Regelsätzen verdiene, ohne die jeweiligen Anträge eingehend geprüft zu haben. Nach jetzigem Stand müßte ich noch Nebenjobs annehmen damit wir zusammen überhaupt überleben könnten. Gibt es noch irgendeine Möglichkeit einen Zuschuss zu seiner Erwerbsminderungsrente zu bekommen, wenn ja wo und was müßte mein Freund ggf. beantragen. Aufgrund seiner Erwerbsminderung ist mein Freund auch nicht in der Lage einen Minijob oder ähnliches im Rahmen der 350 € Regelung annehmen zu können.

3 Antworten

Schwarzwälderam 28.11.2007 | 07:39
Ob die Rentenhöhe ausreicht oder nicht bleibt erstmal abzuwarten. Bei einer Erwerbsminderungsrente wird ja nicht nur aus den eingezahlten Beiträgen eine Rente gewährt sondern es wird noch fiktiv eine Hochrechnung bis zum 60. Lebensjahr mit dem Durchschnitt der Beiträge vorgenommen. Ein Besuch bei einer BEratungsstelle kann auch vor Erteilung des Bescheides schnell Aufklärung über die zu erwartende Rente bringen. Wenn es dann tatsächlich nicht reicht kann Grundsicherungsleistung beim zuständigen Grundsicherungsamt beantragt werden. Ob dort allerdings ein Anspruch besteht hängt von der einzelnen Bedürftigkeit ab. Wenn sie zusammenleben wird in der Regel eine Bedarfsgemeinschaft festgestellt und ihr Einkommen angerechnet. Es darf meines Wissens aber nicht verlangt werden, das sie weitere Jobs aufnehmen.
megmanam 28.11.2007 | 10:18
da Sie ja beide sich eine ETW zugelegt haben ,als Ihr Partner noch tätig war, kann man annehmen das sein Verdienst so schlecht nicht war? wie schon zuvor erwähnt wurde ,richtet sich die EM-Rente nach den bis Dato erzielten Rentenpunkten PLUS die Zurechnung bis zum 60. ( OK ,leider 10,8 % Abschlag)dürfte trotzdem nicht soo wenig sein . Also Bescheid abwarten oder Beratungsstelle aufsuchen (Berechnung)
dirkam 28.11.2007 | 11:33
Da mindestens ein Mitglied der "Bedarfsgemeinschaft" noch arbeitsfähig ist, wäre der richtige Ansprechpartner die "Arge", die bei nicht zum Lebensunterhalt reichendem Einkommen zu beantragende Leistung wäre ALG2, als Kosten der Unterkunft werden dort die Zinsen der Hausfinanzierung, Heiz-,Wasser-,Grundsteuer- und Straßenreinigungsgebühren anerkannt. Die Krankheit kann u.U. zu Mehrbedarfszuschlägen berechtigen. Ist also alles erst klärbarn wenn die höhe der Rente bekannt ist. Dann unter Nutzung eines ALG2 -rechners , derer gibt es einige im Netz
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