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Experten-Antwort

zusammentreffen mehrere leistungen § 31 FRG aus Polen

von Robert Fiech22.06.2015 | 13:36
1151 Ansichten
4 Antworten

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Hallo , meine Mutter bekommt aus Polen eine Altersrente und eine Unfallrente , da es seit sechs Jahren immer wieder bei deutschem rentenversiecherung sich ständig die Bescheinigungen ändern ( einmal wird die Unfallrente mitgerechnet , mal wieder nicht , dann wieder zusammen ) obwohl die polnische Seite hat nicht einmal was geändert, sind wir langsam verwirrt , Meine frage : sind die beiden Renten aus Polen als eins zu betrachten und laut §31 FRG entsprechend berechnen oder sollte nur die Altersrente aus Polen und die aus Deutschland laut §31 FRG gerechnet werden und die Unfallrente hat damit nichts zu tun Wir habe versucht bei semmtlich Berater die Antwort zu bekommen aber bis jetzt leider ohne Erfolg Gruß Robert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Fiech,

gem. § 31 FRG kann jede Rentenzahlung aus dem Ausland eine Anrechnung auslösen. Näheres dazu finden Sie hier: http://raa-handbuch.drvbsh.rzn.drv:8080/raa10/Raa.do?f=FRG_31R3.3

Da sich mehrfach die Verfahren geändert haben, wie die Anrechnung im Bescheid dargestellt wird, kommt es leider häufiger zu verwirrenden Bescheiden.

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3 Antworten

Jonasam 22.06.2015 | 14:07
Hallo Herr Fiech, es werden beide Renten nach § 31 FRG angerechnet, sofern nicht auch noch eine Unfallrente von einer Deutschen Berufsgenossenschaft gezahlt wird. Das können Sie hier nachlesen: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… und http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Mit freundlichen Grüßen Jonas
Hermann Kohmam 22.06.2015 | 18:47
Bei mir treffen leider nicht mehrere Leistungen aufeinander!
W*lfgangam 22.06.2015 | 21:18
...bedauern Sie das jetzt, dass nicht gegeneinander aufgerechnet werden kann? Irgendwie ging _Ihre Frage_ zum Ausgangsbeitrag verloren ...oder sind sie AOK-versichert, dann können hier noch einen Mehrwert ohne Zusatzbeitrag erhalten: https://www.youtube.com/watch?v=0JwYd1lStyU ;-) Gruß w.
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